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 Hessische Staatskanzlei
5 rote Quadrate Hessen
02.05.2017

Hessische Landesregierung setzt Förderprogramm für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Landkreisen und Kommunen fort

Staatsminister Axel Wintermeyer: „Hilfe für die Helferinnen und Helfer vor Ort“

Das Förderprogramm für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in den hessischen Landkreisen und Kommunen wird 2017 fortgeführt. Dies hat der Chef der Hessischen Staatskanzlei und politische Koordinator der Asyl- und Flüchtlingspolitik, Staatsminister Axel Wintermeyer, heute in Wiesbaden bekanntgegeben. „Die Arbeit der freiwilligen Helferinnen und Helfer vor Ort ist ein wesentlicher Baustein für eine gelingende Integration der bei uns bleibenden Flüchtlinge“, sagte der Staatsminister. Bereits im vergangenen Jahr standen für Maßnahmen in der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe allen Landkreisen und kreisfreien Städten jeweils bis zu 20.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Damit konnten rund 140 Projekte unterstützt werden. „Da diese Förderung auf eine sehr positive Resonanz gestoßen ist, setzt die Hessische Landesregierung das Programm im Jahr 2017 in erweitertem Umfang fort. Für die Umsetzung neuer Projekte und die Weiterführung bereits begonnener Maßnahmen werden in diesem Jahr Fördermittel in Höhe von jeweils bis zu 30.000 Euro zur Bewilligung durch die Landkreise und kreisfreien Städte bereitgestellt“, sagte Axel Wintermeyer.

Neue Wege des Zusammenlebens finden

Mit dem Programm soll die Lebenssituation der Flüchtlinge verbessert und dabei geholfen werden, neue Wege des Zusammenlebens vor Ort zu finden. Gemeinsam mit den unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteuren im kommunalen Bereich wird die Aufnahme- und Integrationskultur unterstützt. „Damit unterstützt das Land Hessen Flüchtlinge mit Bleibeperspektive, sich mit ihren Talenten und Fähigkeiten aktiv in das gesellschaftliche Miteinander einzubringen. Das Programm ist gleichzeitig auch Anerkennung der vielen Helferinnen und Helfer in Hessen, deren Beitrag für die Aufnahme der Flüchtlinge in unseren Städten und Gemeinden und damit auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt nicht hoch genug bewertet werden kann“, erläuterte Staatsminister Axel Wintermeyer.

Die Fördermittel für die Projekte können von den Landkreisen und kreisfreien Städten ab sofort bei der Hessischen Staatskanzlei beantragt werden.

Downloads:

Antrag Förderprogramm Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe (PDF, 1.5MB)

Hinweise haushaltsmäßige Abwicklung der Zuwendung der Hessischen Staatskanzlei (PDF, 207 KB)

Förderrichtlinie Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe 2017 (PDF, 146 KB)