18.12.2019
Mit einer neuen Förderrichtlinie will die Landesregierung die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessern und die Anerkennungskultur stärken

Aus dem Förderprogramm können gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigem Träger jährlich max. 500.000 Euro abrufen. Der Förderhöchstbetrag pro Antrag liegt bei 15.000 Euro. Aus der Richtlinie können vielfältige Aktivitäten gefördert werden, z.B. Modellprojekte zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher oder zur Erschließung neuer Arten von Ehrenamt, Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Ehrenamt oder die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen.
Kontakt:
Senden Sie bitte das Antragsformular ausschliesslich an folgendes E-Mail-Postfach:
FoerdermittelfuerDeinEhrenamt@stk.hessen.de
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FoerdermittelfuerDeinEhrenamt@stk.hessen.de
Informationen zum Download:
- Ausschnitt aus dem Staatsanzeiger Hessen (PDF, 2.0 MB)
- Richtlinie für die Vergabe von Mitteln der Ehrenamtskampagne Hessen "Gemeinsam Aktiv" (PDF, 176 KB)
- Antragsformular für die Vergabe von Mitteln der Ehrenamtskampagne Hessen "Gemeinsam Aktiv" Stand 14.01.2020 (WORD/DOCX, 23 KB)
- Antragsformular für die Vergabe von Mitteln der Ehrenamtskampagne Hessen "Gemeinsam Aktiv" Stand 14.01.2020 (PDF, 225 KB)