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 Hessische Staatskanzlei
5 rote Quadrate Hessen
07.01.2021

Novellierte und neu strukturierte Förderrichtlinie zum Landesprogramm „WIR – Vielfalt und Teilhabe“ ist erschienen!

Die Förderrichtlinie zum Landesprogramm liegt in einer neuen Fassung vor. Ziel bleibt die Förderung der Umsetzung einer zukunftsorientierten Integrationspolitik für Menschen mit Migrationshintergrund und für die gesamte hessische Gesellschaft. Bewährte Instrumente des Landesprogramms wurden weiterentwickelt, bestehende Maßnahmen neu justiert und durch innovative Projekte ergänzt. Neu ist z.B. die Förderung des Aufbaus von kommunalen WIR-Vielfaltszentren... Anträge auf eine Förderung können bis zum 31.01.20201 gestellt werden!
Logo Landesprogramm WIR - Vielfalt und Teilhabe
Logo Landesprogramm WIR - Vielfalt und Teilhabe © Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Die Förderrichtlinie zum Landesprogramm liegt in einer neuen Fassung vor. Ziel bleibt die Förderung der Umsetzung einer zukunftsorientierten Integrationspolitik für Menschen mit Migrationshintergrund und für die gesamte hessische Gesellschaft. Im Sinne des sozialen Zusammenhalts und des positiven, toleranten und offenen Miteinanders werden über Förderungen bewährte Instrumente der Integrationsarbeit weiterentwickelt, Maßnahmen neu justiert und durch innovative Projekte ergänzt. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements in Hessen. 


Neu: Wir Vielfaltszentren
Die größte Veränderung besteht in der Umsetzung des aktuellen Koalitionsvertrages mit Blick auf den Aufbau von WIR-Vielfaltszentren. Die bisherigen WIR-Koordinations- und Fallmanagerstellen für Geflüchtete erhalten ein Upgrade zu Vielfaltszentren. Damit soll die Partnerschaft zwischen Land und Kommunen in der Integrationspolitik weiter gestärkt und ausgebaut werden – ein wichtiges Signal für die wertvolle Arbeit in diesem Bereich. Geplant ist unter anderem, dass Stellen in einer Organisationseinheit angesiedelt werden und die Fördersumme auf 60.000 € pro Jahr und pro Stelle erhöht wird. Ab 2022 soll es Personalmittel für eine WIR-Sachbearbeitung geben, ab 2022 Mittel für Mikroprojekte.

Weitere Förderschwerpunkte

Neben den WIR-Vielfaltszentren können auch noch weitere Maßnahmen durch das Landesprogramm gefördert werden: 

  • Innovative Integrations- und Teilhabeprojekte (Modellprojekte)
  • Basisqualifizierungen und Vertiefungsseminare für ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen sowie deren ehrenamtlicher Einsatz
  • Qualifizierungen für ehrenamtliche Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher sowie deren ehrenamtlicher Einsatz (neu!)
  • Gemeinnützige Migrantinnen- und Migrantenorganisationen (neu!)
  • Entwicklung kommunaler Vielfalts- und Integrationsstrategien in hessischen Kommunen und Gemeinden (neu!)

Anträge können bis zum 31.1.2021 gestellt werden.

Alle Informationen und die novellierte Förderrichtlinie findest du hier: Pressemitteilung: Novellierte und neu strukturierte Förderrichtlinie zum Landesprogramm WIR - Vielfalt und Teilhabe

Alle Informationen rund um das Thema Integration in Hessen findest du im Integrationskompass: https://integrationskompass.hessen.de.