Novellierte und neu strukturierte Förderrichtlinie zum Landesprogramm „WIR – Vielfalt und Teilhabe“ ist erschienen!
Neu: Wir Vielfaltszentren
Die größte Veränderung besteht in der Umsetzung des aktuellen Koalitionsvertrages mit Blick auf den Aufbau von WIR-Vielfaltszentren. Die bisherigen WIR-Koordinations- und Fallmanagerstellen für Geflüchtete erhalten ein Upgrade zu Vielfaltszentren. Damit soll die Partnerschaft zwischen Land und Kommunen in der Integrationspolitik weiter gestärkt und ausgebaut werden – ein wichtiges Signal für die wertvolle Arbeit in diesem Bereich. Geplant ist unter anderem, dass Stellen in einer Organisationseinheit angesiedelt werden und die Fördersumme auf 60.000 € pro Jahr und pro Stelle erhöht wird. Ab 2022 soll es Personalmittel für eine WIR-Sachbearbeitung geben, ab 2022 Mittel für Mikroprojekte.
Weitere Förderschwerpunkte
Neben den WIR-Vielfaltszentren können auch noch weitere Maßnahmen durch das Landesprogramm gefördert werden:
- Innovative Integrations- und Teilhabeprojekte (Modellprojekte)
- Basisqualifizierungen und Vertiefungsseminare für ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen sowie deren ehrenamtlicher Einsatz
- Qualifizierungen für ehrenamtliche Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher sowie deren ehrenamtlicher Einsatz (neu!)
- Gemeinnützige Migrantinnen- und Migrantenorganisationen (neu!)
- Entwicklung kommunaler Vielfalts- und Integrationsstrategien in hessischen Kommunen und Gemeinden (neu!)
Anträge können bis zum 31.1.2021 gestellt werden.
Alle Informationen und die novellierte Förderrichtlinie findest du hier: Pressemitteilung: Novellierte und neu strukturierte Förderrichtlinie zum Landesprogramm WIR - Vielfalt und Teilhabe
Alle Informationen rund um das Thema Integration in Hessen findest du im Integrationskompass: https://integrationskompass.hessen.de.