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 Hessische Staatskanzlei
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25.01.2021

Neues Jahressteuergesetz bringt auch steuerliche Verbesserungen für ehrenamtlich Engagierte mit sich!

Jahressteuergesetzbringt steuerliche Verbesserungen fürs Ehrenamt mit sich
Jahressteuergesetzbringt steuerliche Verbesserungen fürs Ehrenamt mit sich © Hessische Staatskanzlei

Das neue Jahressteuergesetz 2020 bringt gute Nachrichten für ehrenamtlich Engagierte mit sich, denn: Im Bereich der Gemeinnützigkeit und des Ehrenamtes wurden steuerpolitische Verbesserungen beschlossen. Hierzu gehören unter anderem:

  • Der sogenannte Übungsleiterfreibetrag war zuletzt mit Wirkung ab dem Jahr 2013 erhöht worden. Die neue Anhebung von 2.400 Euro auf nunmehr 3.000 Euro dient der Entlastung ehrenamtlich Engagierter.
  • Gleiches gilt für den Ehrenamtsfreibetrag, welcher ebenso zuletzt mit Wirkung ab dem Jahr 2013 erhöht worden ist und nun von 720 Euro auf 840 Euro angehoben wird.
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der Betrag, bis zu dem ein vereinfachter Zuwendungsnachweis möglich ist, wird von 200 Euro auf 300 Euro angehoben.

Das Hessische Finanzministerium informiert auf: https://finanzen.hessen.de/steuern/steuerhinweise-fuer-ehrenaemter-und-vereine über die neuen steuerpolitischen Verbesserungen für Ehrenämter und Vereine.