08.08.2022
Grundsteuerreform - Vereine, Stiftungen und andere Non-Profit-Organisationen aufgepasst!
Unabhängig davon, ob eine Grundsteuerbefreiung greift, sind gemeinnützige Körperschaften in Hessen, die zum Stichtag 01.01.2022 als Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte gelten, in der Regel bis zum 31.10.2022 zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den 01.01.2022 verpflichtet.
Alle Informationen zur Grundsteuerreform auf https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
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