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 Hessische Staatskanzlei
5 rote Quadrate Hessen
08.08.2022

Grundsteuerreform - Vereine, Stiftungen und andere Non-Profit-Organisationen aufgepasst!

Die Grundsteuerreform betrifft auch Vereine, Stiftungen und andere Non-Profit-Organisationen, selbst wenn sie mit ihrem Grundbesitz grundsteuerbefreit sind.

Unabhängig davon, ob eine Grundsteuerbefreiung greift, sind gemeinnützige Körperschaften in Hessen, die zum Stichtag 01.01.2022 als Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte gelten, in der Regel bis zum 31.10.2022 zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den 01.01.2022 verpflichtet.

Alle Informationen zur Grundsteuerreform auf https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform