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 Hessische Staatskanzlei
5 rote Quadrate Hessen
02.09.2022

Bundesprogramm Gesellschaftlicher Zusammenhalt: Förderung von Multiplikatorenschulungen. Antragsfrist bis 30.09.2022 verlängert!

Um die interkulturelle Sensibilität und das Fachwissen von Ehrenamtlichen zu stärken, fördert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Multiplikatorenschulungen. Hier können sich Ehrenamtliche z.B. zu Themen wie Vereinsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit oder Konfliktmanagement fortbilden und austauschen. Gefördert werden können ein- oder mehrtägige Multiplikatorenschulungen im Präsenz- oder Digitalformat mit einer maximalen Fördersumme von 15.000 Euro pro Multiplikatorenschulung.  

Ehrenamtlichem Engagement kommt im Integrationsprozess eine große Bedeutung zu. Angebote zur Qualifizierung und Weiterbildung unterstützen dabei Menschen mit und ohne Migrationshintergrund sich ehrenamtlich entsprechend zu engagieren. Im Rahmen des Bundesprogramms „Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.“ werden daher im Förderjahr 2022 im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) Multiplikatorenschulungen gefördert.

Das Ziel der Multiplikatorenschulungen besteht darin, in Vereinen und Organisationen aktive Ehrenamtliche ab 12 Jahren in ihrem Engagement zu bestärken und künftige/potenziell Interessierte ab 12 Jahren für ein Ehrenamt zu gewinnen.

Gefördert werden können ein- oder mehrtägige Multiplikatorenschulungen im Präsenz- oder Digitalformat zu den u. g. Themengebieten. Die beantragte Fördersumme darf 15.000 € nicht überschreiten.

Ziele und Inhalte der Förderung

  • Vereinsmanagement im Licht moderner Kommunikationsformen
  • Konfliktmanagement, Krisenbewältigung, Umgang mit schwierigen Situationen
  • Zusammen für eine tolerante Gesellschaft: Abbau von Vorurteilen und Diskriminierung

Hinweise zur Antragstellung

Anträge für Multiplikatorenschulungen sind zu stellen bis 30.09.2022 über das Förderportal unter: https://foerderportal.bund.de/easyonline/1. Die Anträge werden nach Eingang bearbeitet und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen sukzessive bewilligt. Die Durchführung einer bewilligten Multiplikatorenschulung muss bis zum 30. November 2022 komplett abgeschlossen sein. Die Übertragung der Zuwendung in(s) Folgejahr(e) ist nicht möglich.

Dem digitalen Antrag im o. g. Förderportal ist als Anlage formlos eine fünfseitige Maßnahmenbeschreibung mit folgenden Inhalten beizufügen:

  • Antragsteller inkl. aller Kontakt- und Organisationsdaten und aussagekräftige Bezeichnung der Maßnahme (Schulungstitel).
  • Nennung des Themenschwerpunktes
  • Ausgangssituation mit einer kurzen, stichwortartigen Beschreibung, warum die beantragte Schulung erforderlich ist.
  • Ziele, Inhalte und Methoden der Schulungen: Durch welche Schulungsinhalte sollen die Ziele mit welchen Methoden erreicht werden? Welche Wirkung ist beabsichtigt?
  • Erfolgskontrolle: Wie/mit welchen Indikatoren wird die Zielerreichung gemessen?
  • Ziel- und Altersgruppe: Wer soll geschult werden?
  • Referenten: Wer führt die Schulung durch?
  • sowie folgende Unterlagen: zeitlicher Ablaufplan der Multiplikatorenschulungen, aktueller, finanzieller Geschäftsbericht und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Erteilung öffentlicher Aufträge (Bescheinigung in Steuersachen).

Bitte schicken Sie Ihren kompletten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen an folgende Adresse:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 81D
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Der Antrag ist ausschließlich in Papierform und unterschrieben gültig. Unvollständige oder verspätet eingehende Antragsunterlagen oder Anträge, die nicht den vorgegebenen Bestimmungen folgen, nehmen nicht am Auswahlverfahren teil. Bei evtl. Fragen wenden Sie sich bitte werktags zwischen 9:00 und 11:30 Uhr an 0911/943-16341.

Weitere Informationen zu den Schulungen erhalten Sie hier

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; URL: https://www.bgz-vorort.de/DE/Foerderung/Schulungen/schulungen_node.html 

 

 

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Veranstalter Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
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