Projektförderung für die professionelle Freie Musikszene
Bitte beachten Sie:
Projekte mit Amateuren können vom HMWK nicht gefördert werden. Amateurmusikvereine werden ausschließlich über die Verbände gefördert, denen sie angeschlossen sind.
Einzelkonzerte und einzelne musikalische Veranstaltungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert. Veranstaltungen ohne Eintritt können grundsätzlich nicht gefördert werden.
Antragsfristen
- 30. April 2025 für Projekte, die im 2. Halbjahr 2025 stattfinden sollen
- 31. Oktober 2025 für Projekte, die im ersten Halbjahr 2026 stattfinden sollen
Zur Antragstellung ist ausschließlich das Online-Formular zu nutzen.
Für den Antrag ist Folgendes nötig:
- Kurze, aussagefähige Projektbeschreibung (Bringen Sie auf den Punkt: Wer macht was in welchem Zeitraum? Was ist das Ziel? Wie wollen Sie es erreichen? Welche Mittel haben, was benötigen Sie dazu? Nach welchen Kriterien definieren Sie den Erfolg Ihres Projektes? Tipp: Zeigen Sie auf, wie Ihr Projekt Bezug nimmt auf den in der Förderrichtlinie beschriebenen Fördergegenstand und die förderpolitischen Ziele des Landes.)
- Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan (aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben sowie Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung)
- Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde
- Ggf. Erklärung zum Vorsteuerabzug
Infos
Unterstützung der Musikschulen
Institutionelle Förderung
Institutionell fördert das Land musikwissenschaftliche Einrichtungen wie zum Beispiel:
- den Landesmusikrat Hessen e.V.,
- die Landesmusikakademie Hessen,
- die Landesjugendensembles unter dem Dach der Junge Musik Hessen gGmbH,
- das Archiv Frau und Musik in Frankfurt,
- die Deutsche Ensemble Akademie in Frankfurt e.V. für das weltweitbeachtete Ensemble Modern,
- das Deutsche Musikgeschichtliche Archiv in Kassel,
- das Institut für Neue Musik und Musikerziehung in Darmstadt.
Projektbezogene Zuschüsse zur Musikförderung
Finanzielle Zuschüsse zur Musikförderung des Landes erhalten die hessischen Sängerbünde und die hessischen Musikverbände als tragende Säulen des Laienmusizierens in Hessen. Darüber hinaus werden Projekte des Landesmusikrates Hessen e.V. gefördert, wie Landeschor- und Landesorchesterwettbewerbe. Auch gibt es ein Programm, das Übungsleiter von Jugendchören und Jugendmusikvereinen mit Zuschüssen fördert. Die Förderung von Konzertreihen und Projekten ist ebenfalls im Einzelfall möglich.
Gefördert werden darüber hinaus:
- die Wettbewerbe Jugend musiziert und Jugend jazzt,
- die hessischen Jugendensembles,
- die Junge deutsche Philharmonie in Frankfurt am Main,
- wichtige Musikfestivals wie zum Beispiel die Kasseler Musiktage oder die Weilburger Schlosskonzerte,
- verschiedene Jazzinitiativen in Hessen und
- die Neue Musik.
Referat IV 2
Tel. 0611 32 164204
musikfoerderung@hmwk.hessen.de