10.09.2025
Auftakt zur Umsetzung eines "Zukunftspakts Ehrenamt"
Bundesregierung stärkt ehrenamtliches Engagement in Deutschland
Um ehrenamtliches Engagement zu stärken, hat das Bundeskabinett am 10. September 2025 steuerliche Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht beschlossen. Der Entwurf für ein entsprechendes Steueränderungsgesetz sieht vor, die Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe auf 50.000 Euro anzuheben. Dadurch werden kleine Vereine von der Körperschaft- und Gewerbesteuer entlastet. Der Entwurf bildet den Auftakt zum »Zukunftspakt Ehrenamt« und schafft konkrete Erleichterungen für Vereine und ehrenamtlich Engagierte. Weitere wichtige Maßnahmen sind die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3.300 beziehungsweise 960 Euro und die Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für Körperschaften mit Einnahmen bis 100.000 Euro. Neu ist außerdem die steuerliche Anerkennung von E-Sport sowie die Berücksichtigung von Photovoltaikanlagen für gemeinnützige Zwecke. Das Haftungsprivileg für ehrenamtlich Engagierte wird erweitert: Wer für seine Tätigkeit im Verein jährlich bis zu 3.300 Euro erhält, haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Mit diesen Änderungen sollen Engagement, Vereinsarbeit und gesellschaftlicher Zusammenhalt gefördert sowie bürokratische Hürden reduziert werden.
Hier geht es zur Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums mit allen Informationen.
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Veranstalter
Bundesministerium der Finanzen