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 Hessische Staatskanzlei
5 rote Quadrate Hessen
15.12.2025

Fonds für junge Ideen

Aufruf zur Antragstellung im Rahmen des „Fonds für junge Ideen“

Der „Fonds für junge Ideen“ richtet sich an junge Menschen, die kreative und Beteiligung ermöglichende Ideen verwirklichen wollen. Gefördert werden insbesondere Projekte, die von Kindern und Jugendlichen initiiert sind und konkrete positive Veränderungen bewirken – sei es durch Stadtteilaktionen, Verschönerungsmaßnahmen an Treffpunkten oder Veranstaltungen und Workshops zu Themen wie Kinderrechten. 

Was kannst du beantragen?
Im Fonds für junge Ideen stellen wir dir bis zu 1.000 Euro zur Verfügung, um dein Projekt zu realisieren. Dein Projekt sollte dabei kreativ und partizipativ sein – also eine Idee, die von dir und deinen Freunden kommt! Hier sind ein paar Beispiele, was du umsetzen könntest:

  • Eine Aktion in deinem Stadtteil von und für Kinder und Jugendliche in Hessen,
  • Die Verschönerung eines Treffpunkts für junge Leute,
  • Material für eine Veranstaltung oder Workshopreihe, die sich mit Themen wie Kinderrechten beschäftigt.

Wer kann mitmachen?
Der Fonds ist für Gruppen von mindestens zwei bis drei Jugendlichen, die gemeinsam ein Projekt auf die Beine stellen möchten.
Wichtig: Der Antrag muss in Zusammenarbeit mit einem Träger gestellt werden. Das können zum Beispiel Vereine, Jugendverbände oder auch Kommunen sein. Privatpersonen oder Schulen können nicht direkt einen Antrag stellen.

Wenn du eine selbstorganisierte Gruppe hast, kannst du trotzdem mitmachen – du solltest dann mit einem Träger zusammenarbeiten. Falls du Hilfe bei der Suche nach einem Träger brauchst, melde dich bei uns, und wir helfen dir gerne weiter.

Wie läuft die Beantragung?
Du kannst jederzeit einen Antrag stellen, solange noch Mittel im Fonds verfügbar sind. Es gibt keine feste Antragsfrist!

So geht’s:
Melde dich online bei uns und beantworte folgende Fragen:

Wer seid ihr? – Erzählt kurz von euch und dem Träger, mit dem ihr zusammenarbeitet.
Was ist eure Idee? – Beschreibt euer Projekt.
Wofür braucht ihr wie viel Geld? – Gebt eine Übersicht über die geplanten Ausgaben.
Kooperationspartner – Nennung des Trägers/Vereins und der Bankverbindung.
Der Antrag wird dann vom Fachreferat II 3 Jugend/Jugendarbeit geprüft.

Wie wird das Geld verwendet? Das Geld wird als Zuschuss/Preisgeld auf das Konto des Trägers überwiesen. Eine detaillierte Abrechnung ist nicht nötig. Es reicht eine Empfangsbestätigung.

Wichtige Infos:
Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung des Landes Hessen. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Förderung.

Projektideen können online über die folgende E-Mail-Adresse eingereicht werden: beteiligungsfonds@hsm.hessen.de
Weitere Informationen stehen unter Fonds für junge Ideen | soziales.hessen.de zum Abruf bereit.

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Veranstalter Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
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Ort Online


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Ansprechpartner/in Filomena Berg
Referat II 3 A Jugend, Jugendhilfe
Tel. 0611 / 3219-3222
beteiligungsfonds@hsm.hessen.de
https://soziales.hessen.de/