Hessen hat sein Zuwendungsrecht umfassend überarbeitet
Pressemitteilung
„Wir machen die Förderpraxis in Hessen schneller, unbürokratischer und praxistauglicher. Wir haben die wesentlichen Stellschrauben genutzt, um das Verfahren sowohl für die Empfänger als auch für die Bewilligungsbehörden zu vereinfachen. Dazu gehört vor allem der weitgehende Verzicht auf das Vergaberecht, eine einfache Verwendungsbestätigung für Kommunen anstelle eines aufwendigen Verwendungsnachweises und die Möglichkeit, Förderungen künftig standardisiert und elektronisch abzuwickeln. Das neue Zuwendungsrecht steht für einen praxisnahen, modernen und serviceorientierten Staat.“
„Wir schaffen mit dem neuen Zuwendungsrecht mehr Flexibilität für die Empfänger von Fördermitteln des Landes. Der Verzicht auf die obligatorische Vorlage von Belegen, höhere Wertgrenzen und großzügigere Fristen sorgen für spürbare Entlastungen. Das Ergebnis sind moderne und schlanke Regeln für die Förderleistungen des Landes.“
„Uns war wichtig, dass Förderungen nicht an bürokratischen Hürden scheitern. So erhöhen wir die Betragsgrenzen und verlängern Fristen, damit Projekte leichter umgesetzt werden können. Insbesondere Kommunen profitieren deshalb von der Umstellung. Die Möglichkeit, eine einfache Verwendungsbestätigung einzureichen, reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich. Zusätzlich erspart die elektronische Abwicklung der Fördermaßnahmen Zeit und Aufwand für alle Beteiligten.“
Zitat Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung:
„Die Reform des Zuwendungsrechts zeigt: Bürokratieabbau in Hessen ist eine gemeinsame Aufgabe der gesamten Landesregierung. Alle gemeinsam tragen wir Verantwortung – und alle liefern. Die Reform der Bauordnung, das Erste Bürokratieabbaugesetz oder das Kommunale Flexibilisierungsgesetz zeigen, wie wirksam dieser ganzheitliche Ansatz ist. Weniger Nachweise, klare Verfahren und mehr digitale Standards helfen Kommunen, Unternehmen und Vereinen spürbar. Das schafft Freiräume für das, worum es eigentlich geht: gute Vorhaben vor Ort und ein starkes und wettbewerbsfähiges Hessen.“
Wie erfolgt die digitale Abwicklung der Fördermaßnahmen des Landes?
Die digitale Abwicklung der Fördermaßnahmen ermöglicht eine medienbruchfreie, standardisierte Bearbeitung von Förderanträgen: Die Anträge werden digital erfasst, bearbeitet, mit einem Förderbescheidabgeschlossen und revisionssicher archiviert. Gleichzeitig erfolgen die bilanzbuchhalterische Erfassung und die automatisierte Auszahlung der Förderbeträge. Den Antragstellenden wird ein bürgerfreundliches Online-Formular geboten, das papierlose Anträge ermöglicht und Daten direkt in das Rechnungswesen des Landes überträgt. Durch die Validierung der eingegebenen Informationen kann bereits im Online-Antragsprozess eine Vorprüfung der Fördervoraussetzungen erfolgen, was die Notwendigkeit für Rückfragen deutlich verringert. Es besteht für natürliche Personen die Möglichkeit, sich gegenüber der zuständigen Dienststelle über das Nutzerkonto BundID (zentrales Nutzerkonto für Online-Verwaltungsleistungen) oder für juristische Personen über das MUK (Mein-Unternehmenskonto) zu authentifizieren.
Bis 2026 wird die einheitliche Fördermittelbearbeitung schrittweise eingeführt. Bereits jetzt sind über 500 Förderprogramme aus zehn Ministerien und drei Regierungspräsidien angebunden. Nach Abschluss des Projekts sollen zwei Drittel aller Fördermaßnahmen und 94 Prozent aller Auszahlungen in Hessen mit Standardsystemen digital abgebildet werden.
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