Förderung der Landesstiftung "Miteinander in Hessen"
Für das Jahr 2026 können Sie uns gerne eine Voranfrage zu Ihrem Projektvorhaben zukommen lassen.
Über alle bis zum 15. Februar 2026 eingegangenen Voranfragen entscheiden die Gremien voraussichtlich Ende März 2026.
Förderbedingungen im Überblick:
- Regionaler Bezug: Die anfragende Institution oder Person muss ihren Sitz in Hessen haben. Zudem muss das Projekt in Hessen umgesetzt werden.
- Förderhöhe: Bis zu 4.000 EUR pro Projekt.
- Förderquote: Die Förderung kann bis zu 30 % bis maximal 50 % der Gesamtkosten des Projekts betragen.
Checkliste für Ihre Anfrage
Bevor Sie einen Antrag stellen, empfehlen wir eine Voranfrage bei der Landestiftung einzureichen.
Damit wir Ihr Projekt schnell und zielgerichtet prüfen können, ist folgendes zu beachten:
Ihre Anfrage fasst Projektidee und Finanzierung kurz zusammen. Sie sollte zwei Seiten nicht überschreiten.
Nach Prüfung der Anfrage durch die Stiftung erhalten Sie entweder eine Aufforderung zur Antragstellung oder ein Ablehnungsschreiben.
Eine Anfrage (Projektskizze) muss zu den nachfolgend aufgeführten Punkten Auskunft geben:
1. Wer ist der Anfragende (Person / Institution)?
2. Was ist der Gegenstand der Anfrage? (Bezeichnung und Beschreibung des Projekts)
3. Welche Ziele werden mit dem Projekt verfolgt und wie sollen sie erreicht werden?
4. Begründung des Vorhabens in Bezug auf den Förderschwerpunkte der Landesstiftung.
5. Gibt es bereits feststehende Partner und / oder weitere Förderer?
6. Von welchen Gesamtkosten geht die Vorkalkulation aus? Welche anteilige Förderung durch die Landesstiftung stellen Sie sich vor?
7. Ist das geplante Projekt gemeinnützig, mildtätig, kirchlich?
8. In welchem Zeitraum ist das Vorhaben geplant?
Alle weiteren Informationen wie die Förderrichtlinie und der Förderantrag sind hier zu finden.
Tel. +49 611 945 844 11
foerderung@stiftung-mih.de
https://miteinander-in-hessen.de/