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28.09.2026

Neue Regeln für KI-Inhalte: Was Vereine und Ehrenamtliche jetzt beachten müssen

Künstliche Intelligenz ist längst auch im Ehrenamt angekommen. Ob bei der Erstellung von Social-Media-Beiträgen, Bildern, Newslettern oder Texten für die Vereinswebsite – digitale Werkzeuge können die ehrenamtliche Arbeit an vielen Stellen erleichtern. Seit dem 2. August 2026 gelten nun neue Transparenzpflichten nach dem europäischen AI Act. Damit stellt sich auch für Vereine und gemeinnützige Organisationen verstärkt die Frage, wann der Einsatz von KI kenntlich gemacht werden muss.

Besonders relevant sind die neuen Vorgaben bei Inhalten, die für Außenstehende wie echte Aufnahmen oder menschliche Kommunikation wirken. Eine generelle Pflicht jeden mit KI bearbeiten Beitrag zu kennzeichnen besteht aber nicht! Gekennzeichnet werden müssen aber auf jeden Fall vollständig KI-generierte oder stark veränderte Bilder, Videos und Audiodateien, die sogenannten Deepfakes. Gleiches gilt grundsätzlich für Chatbots: Wer mit einem KI-System kommuniziert, soll erkennen können, dass auf der anderen Seite kein Mensch antwortet.

Für Texte gelten etwas andere Regeln. Eine Kennzeichnung kann insbesondere dann erforderlich sein, wenn mit Hilfe von KI Inhalte zu Themen von öffentlichem Interesse erstellt werden. Dazu gehören etwa politische oder gesellschaftlich relevante Themen sowie Informationen zu öffentlichen Angelegenheiten.
Eine Kennzeichnung ist jedoch nicht in jedem Fall notwendig. Entscheidend ist, ob der Text vor der Veröffentlichung tatsächlich redaktionell bearbeitet wurde. Dazu reicht es nicht aus, lediglich Rechtschreibung und Grammatik zu kontrollieren. Vielmehr muss eine Person den Inhalt prüfen, Aussagen bewerten, gegebenenfalls Änderungen vornehmen und letztlich die Verantwortung für den veröffentlichten Text übernehmen. Wird ein KI-erstellter Entwurf auf diese Weise geprüft und redaktionell überarbeitet, kann auf eine Kennzeichnung als KI-generierter Inhalt verzichtet werden.

Zusammenfassend heißt das: Der Einsatz von KI im Ehrenamt bleibt weiterhin gut möglich, bringt aber neue Anforderungen an Transparenz und Verantwortlichkeit mit sich. Vereine und Initiativen sollten deshalb darauf achten, in welchen Bereichen KI eingesetzt wird und wie die Prüfung und Freigabe von Inhalten organisiert ist. Bei regelmäßigem KI-Einsatz sollten klare Zuständigkeiten und einfache Freigabeprozesse festgelegt werden. Sinnvoll kann es insbesondere sein, ähnlich wie beim Datenschutz eine verantwortliche Person für Fragen rund um den Einsatz von KI zu benennen. Dabei müssen keine völlig neuen Strukturen geschaffen werden. Bestehende Regelungen und Abläufe, etwa aus dem Datenschutz oder der internen Organisation, können häufig sinnvoll ergänzt und für den Umgang mit KI genutzt werden.

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Veranstalter Referat Ehrenamt und LandesEhrenamtsagentur Hessen