U25 – Junge Kulturinitiativen des Fonds Soziokultur
Nächstmögliche Antragstellung: 2. Oktober - 2. November 2026
Was wird gefördert?
Was braucht ein U25 Projekt?
- Thema – gesellschaftspolitisch oder sozial, aus der eigenen Lebenswelt, z.B. in Form einer offenen Fragestellung oder der Beobachtung eines gesellschaftlichen Phänomens.
- Künstlerisches Medium, z.B. Theater, Video, Fotografie, Musik, Podcast, Literatur, Magazin, Performance, Poetry oder Tanz.
- Menschen, die aktiv mit einbezogen werden und partizipativ arbeiten. Auch Safe Spaces mit spezifischer Zielgruppe können gefördert werden.
- Besonderheit – etwas, das Ihr Projekt einzigartig macht, z.B. ein ungewöhnlicher Ort, ein besonderes Thema, eine neue Zielgruppe, ein innovatives Format, Kooperationspartner.
Was wird nicht gefördert?
- Bereits begonnene Projekte (z.B. Treffen mit Teilnehmenden, Verträge mit Künstler*innen, Druck von Plakaten vor der Bewilligung) ➜ konzeptuelle Vorarbeiten sind damit nicht gemeint
- wiederkehrende/gleichbleibende Vorhaben (z.B. Festivalreihe ohne konzeptionelle Veränderung, regelmäßiges Kursprogramm/Angebot einer Organisation) ➜ es muss ein neues Projekt sein, das zum ersten Mal stattfindet
- Projekte im Rahmen des Studiums/einer Prüfungsleistung
- Schulprojekte
- Projekte mit einer bewilligten Kofinanzierung von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch den BKM ständig geförderten Einrichtung (z.B. Hauptstadtkulturfonds, Stiftung Kunstfonds, Fonds Darstellende Künste, Kulturstiftung des Bundes etc.)
Wer wird gefördert?
Wer kann Projektverantwortliche*r sein?
Eine Person zwischen 18 und 25 Jahren (zum Zeitpunkt der Antragstellung), die anderen Teammitglieder oder die Zielgruppe können jünger/älter sein.
Die projektverantwortliche Person kümmert sich um die Planung und Durchführung des Projektes und behält den Überblick über den Kostenplan.
Wer kann einen Antrag stellen?
Der*die Antragsteller*in ist die Person, mit der der Fonds Soziokultur die Formalitäten (Fördervertrag, Mittelabrufe, Verwendungsnachweis) regelt.
- Einzelpersonen (volljährig mit Wohnsitz in Deutschland), z.B. die projektverantwortliche Person, mit oder ohne Erfahrung können einen Antrag stellen. Die Projektarbeit muss jedoch in der Zusammenarbeit mit anderen stattfinden
- Junge Initiativen
- Vereine oder andere erfahrene Organisationen, die die jungen Menschen rechtlich vertreten und bei administrativen Anforderungen unterstützen und beraten. Wichtig: Das Schreiben des Antrags, die Projektleitung sowie die Planung und Durchführung des Projektes müssen eindeutig in den Händen der jungen Projektverantortlichen/Initiativen liegen
- Anträge von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind ausdrücklich willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung.
Wer kann keinen Antrag stellen?
- Antragstellende mit Wohnsitz im Ausland
- Personen, die in der gleichen Förderrunde bereits einen Antrag eingereicht haben (nur ein Antrag pro Person ist möglich)
Wieviel wird gefördert?
- Im Rahmen der U25-Förderung können maximal 4.000 EUR beantragt werden, jedoch nicht mehr als 80 Prozent des gesamten Projektbudgets (in der aktuellen Ausschreibung mit Frist 2. November können bis zu 90 Prozent beantragt werden).
- Die verbleibenden 20 bzw. 10 Prozent können sich aus Eigenmitteln, Einnahmen oder Drittmitteln zusammensetzen.
- Das insgesamte Projektbudget darf 8.000 Euro nicht übersteigen. Projekte mit einem höheren Kostenvolumen müssen in der Allgemeinen Projektförderung beantragt werden.
Wenn Sie unsicher sind, ob ihre geplanten Projektaktivitäten förderfähig sind oder wie der Kostenplan aussehen muss, hilft der Fonds Soziokultur gerne. Schreiben Sie einfach eine Mail oder rufen kurz an.
Was ist ein Kosten- und Finanzierungsplan (KoFi)?
- Der Kosten- und Finanzierungsplan (KoFi) enthält alle Ausgaben und Einnahmen des Projektes (nicht nur die beantragten Mittel)
- Bitte geben Sie alle Kosten so detailliert wie möglich an. Wenn sich die Kosten während des Projektes ändern, ist das kein Problem. Allerdings müssen alle Änderungen mit dem Fonds Soziokultur abgeklärt werden.
- Zu allen enthaltenen Ausgaben muss es später eine belegbare Geldbewegung geben (Rechnung und Zahlungsbeweis, z.B. Kontoauszug)
Welche Ausgaben sind förderfähig?
In der Regel sind alle Ausgaben (außer Investitionen) förderfähig, die später im Projekt in Euro entstehen. Die Ausgaben sollten zu den im Antrag angegebenen Projektaktivitäten passen. Das können sein:
- Honorarkosten (Orientierung bieten die Honorarempfehlungen des Deutschen Kulturrates)
- Anteilige Personalkosten von festangestelltem Personal (bitte angeben, wie viel % der Arbeitszeit eingerechnet wurden)
- Ehrenamtspauschalen (wenn diese tatsächlich ausgezahlt werden)
- Miete von Räumlichkeiten (wenn diese tatsächlich gezahlt wird)
- Werbung, Drucke Plakate/Flyer, Bau Bühnenbild etc.
- Miete von technischem Equipment
- Reisekosten/Übernachtungskosten nach dem Bundesreisekostengesetz
- Kauf von Kleinstmaterialien (Anschaffungen unter 800 € netto je Einzelanschaffung)
- Verpflegungsausgaben für Teilnehmer*innen (im angemessenen Rahmen)
- Gema, KSK, sonst. Gebühren
Welche Ausgaben sind nicht förderfähig?
- Investive Ausgaben: alle Anschaffungen über 800 € netto je Einzelanschaffung
- Verwaltungskostenpauschale: Es kann keine pauschale Abrechnung von Büro- oder Verwaltungsausgaben anerkannt werden.
- Fahrtkostenpauschalen: Reisekosten müssen nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet werden. Pauschale Erstattungen sind nicht förderfähig.
- Eigenleistungen/Beistellungen: Ausgaben, zu denen es später keine Zahlungsbewegung geben wird (ehrenamtlich Leistungen, Honorarverzicht, kostenlose Nutzung von Räumen oder Technik, Mietausfallgebühren).
- Alkoholische Getränke / Genussmittel / Medikamente / Pfandzahlungen / Trinkgelder (bei einer Premiere/Vernissage können alkoholische Getränke zuwendungsfähig sein)
- Bewirtungskosten bei internen Meetings: Teambesprechungen, Treffen ohne Teilnehmer*innen u.Ä.
Wie die Antragsstellung funktioniert
- Der Förderantrag wird digital über das Antrags-Portal eingereicht. Dort müssen Sie sich bei der ersten Nutzung neu registrieren. Danach können Sie das Antragsformular ausfüllen, zwischenspeichern und nach Fertigstellung einreichen.
- Das Antragsportal öffnet i.d.R. zweimal jährlich, vom 2. April bis 2. Mai und vom 2. Oktober bis 2. November.
- Es wird empfohlen, den Antrag nicht erst kurz vor Fristende einzureichen. So kann bei möglichen Fragen noch unterstützt werden. Anträge, die nach 24 Uhr eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
- Download Muster-Antrag
Wie es nach der Antragstellung weitergeht
Was passiert als nächstes?
- Die Geschäftsstelle des Fonds Soziokultur liest kurz nach Einreichung die Anträge und meldet sich bei Rückfragen
- Die U25-Kommission erhält alle Unterlagen
- Auswahlsitzung: Anträge werden diskutiert und bewertet
- Rückmeldung per Mail (i.d.R. etwa zwei Monate nach Antragstellung); bei Absage kann Feedback angefragt werden
- Infoveranstaltung für alle Geförderten, in der wir erläutern wie es weitergeht und was während des Projektes beachtet werden muss.
- Projektbeginn frühestens ab Februar (bei Antragstellung zum 2.11.) oder ab Juli (bei Antragstellung zum 2. Mai)
Projekte können jahresübergreifend gefördert werden. Das bedeutet, sie müssen nicht im Jahr der Bewilligung abgeschlossen werden. Allerdings dürfen die Projekte max. 1,5 Jahre dauern.
Wer trifft die Förderentscheidungen?
Die Förderentscheidungen trifft die U25-Kommission – bestehend aus mehreren jungen Menschen aus der Kulturszene und zwei Mitgliedern des Stammkuratoriums des Fonds Soziokultur. Alle Kuratoriumsmitglieder sind hier zu finden.
Digitale Infoveranstaltungen
Montag, 5. Oktober, 16-17 Uhr
Freitag, 16. Oktober, 13-14 Uhr
Donnerstag, 22. Oktober, 17-18 Uhr
Die Infoveranstaltungen finden auf Deutsch statt. Wenn Sie eine englische Beratung benötigen, melden Sie sich gerne telefonisch bei uns.
Hier geht es zur Anmeldung zu den Infoveranstaltungen.
Hier geht es zu weiteren Infos und zur Antragstellung.
Tel. 0228 - 97 144 79 15
bonadiman@fonds-soziokultur.de
https://www.fonds-soziokultur.de/de