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 Hessische Staatskanzlei
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05.10.2026

Steuerberatung trifft Ehrenamt: Neue Chancen durch Tax Law Clinics

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Steuerrecht gilt nicht gerade als einfach. Wer bei der Steuererklärung oder anderen steuerrechtlichen Fragen Unterstützung benötigt, ist deshalb häufig auf fachkundige Beratung angewiesen. Mit einer Änderung des Steuerberatungsgesetzes sollen Beratungsangebote nun leichter zugänglich und bürokratische Vorgaben abgebaut werden. Die meisten Neuregelungen gelten seit dem 1. September 2026.

Für das Ehrenamt ist dabei vor allem eine Neuerung interessant: Erstmals sind sogenannte Tax Law Clinics an Hochschulen oder in deren Umfeld ausdrücklich möglich. Sie schaffen einen Rahmen, in dem Studierende andere Studierende unentgeltlich bei steuerrechtlichen Fragen unterstützen können.

Steuerberatung trifft Ehrenamt

Das Prinzip ist von studentischen Law Clinics bereits bekannt: Studierende wenden ihr Wissen nicht nur in Vorlesungen und Seminaren an, sondern sammeln anhand echter Fälle praktische Erfahrungen. Gleichzeitig erhalten Ratsuchende einen zusätzlichen Zugang zu kostenloser steuerrechtlicher Unterstützung. Mit der Neuregelung sollen deshalb ausdrücklich auch ehrenamtliches Engagement und die Gewinnung von Nachwuchskräften gefördert werden.

Ganz auf sich allein gestellt sind die Studierenden dabei nicht. Die Beratung muss durch entsprechend qualifizierte Personen erfolgen oder unter deren Anleitung stehen. Das können etwa Steuerberaterinnen und Steuerberater, Volljuristinnen und Volljuristen oder vergleichbar qualifizierte Fachkräfte sein. Die Tax Law Clinic verbindet damit studentisches Engagement mit fachlicher Begleitung.

Neue Kontakte und Perspektiven

Gerade diese Zusammenarbeit bietet Chancen, die über die eigentliche Beratung hinausgehen. Studierende treffen frühzeitig auf erfahrene Fachleute, lernen die praktische Arbeit kennen und können Kontakte für ihren späteren Berufsweg knüpfen. Umgekehrt können Kanzleien und andere mögliche Arbeitgeber zukünftige Absolventinnen und Absolventen kennenlernen und ihnen Einblicke in die Berufspraxis geben.

Auch Vereine und gemeinnützige Organisationen können Teil solcher Angebote werden und gemeinsam mit Hochschulen, Studierenden und Fachleuten Tax Law Clinics aufbauen oder unterstützen. Wer selbst ein solches Angebot initiieren möchte, sollte dabei insbesondere die organisatorische Ausgestaltung, die fachliche Aufsicht und klare Verantwortlichkeiten im Blick behalten.

Die Reform schafft damit mehr als nur einen neuen Weg zu kostenloser Steuerberatung. Tax Law Clinics können ehrenamtliches Engagement, praktische Ausbildung und Nachwuchsgewinnung miteinander verbinden – und zugleich neue Kontakte zwischen Studierenden und erfahrenen Fachkräften entstehen lassen. Seit September 2026 steht dafür erstmals ein klarer rechtlicher Rahmen zur Verfügung.

Redaktion: Referat Ehrenamt und LandesEhrenamtsagentur Hessen