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 Hessische Staatskanzlei
5 rote Quadrate Hessen
05.10.2022

Kleine Hilfe: Akute finanzielle Hilfe durch die MONOM Stiftung

Gemeinnützige Vereine sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem eingetragenen gemeinnützigen Verein können bei der MONOM Stiftung eine kleine Hilfe von bis zu 1.500 Euro beantragen. Eine Beantragung ist bis zum 21. Oktober 2022 möglich. 

 

Fehlt euch gerade etwas Geld? Vielleicht habt ihr unvorhergesehene Ausgaben, weil ihr die erhöhten Energiepreise nichtabfangen könnt, weil euch ein Anwalt beraten muss oder weil die Tischtennisplatte kaputt gegangen ist. Vielleicht wird zum Anfang des Jahres ein Zuschuss zu den Personalkosten oder der Miete gebraucht, weil die Förderung erst im April überwiesen wird. Dieser Topf ist offen für Vieles, was gemeinnützige Initiativen benötigen können. Der Fokus liegt auf akuter finanzieller Hilfe, das Geld soll bis März 2023 verwendet werden. Eine Beantragung ist bis zum 21. Oktober 2022 möglich. 

Die Maximalförderung beträgt 1.500 €, in dieser Förderrunde werden bis zu 20.000€ vergeben. Über die Vergabe entscheidet ein Team aus Mitarbeitenden und Stiftungsvorstand. Die Entscheidung wird bis zum 30. November 2022 getroffen.

Alle Infos zu den Fördervoraussetzungen und zur Beantragung gibts hier: MONOM - Stiftung für Veränderung