Hessische Staatskanzlei
Am 01.01.2023 trat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Mit dem neuen BtOG kommen Herausforderungen und neue Aufgaben auf alle Akteure im Betreuungsrecht zu:
Die besondere Bedeutung des Ehrenamtes wird hervorgehoben. Der Perspektivwechsel zu den Wünschen und dem Willen des Betreuten muss in der Praxis umgesetzt werden.
Eine enge Vernetzung von Betreuungsverein, -behörde und anderen Hilfen wird immer wichtiger.
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihres Ehrenamtes und erläutern die nächsten Schritte. Bringen Sie bitte alle Ihre Fragen mit.