23.04.2024
Beschlussfassung, Abstimmung und Wahlen
Die Willensbildung im Verein erfolgt auf der Grundlage des BGB-Vereinsrechts durch Beschlussfassung, sei es in der Mitgliederversammlung, im Vorstand oder in den sonstigen Gremien des Vereins. Das Vereinsrecht regelt dazu grundlegende Spielregeln, die die Satzung konkretisieren oder abweichend regeln kann. Es kommt also auf die Regelungen der jeweiligen Vereinssatzung an. Häufig werden diese Regelungen allerdings falsch verstanden und angewendet, sodass es zu fehlerhaften Beschlüssen kommen kann, die in der Regel unwirksam sind und nicht vollzogen werden dürfen. In der Praxis ist auch immer wieder festzustellen, dass sich die Mitglieder gegen Beschlüsse z.B. in der Mitgliederversammlung wehren und gerichtlich dagegen vorgehen.
Das Webinar erläutert das erforderliche „Handwerkszeug“, zeigt Fehlerquellen auf und liefert Tipps und Anregungen für die Satzungsgestaltung.
Referent: Stefan Wagner
Der Einwahl-Link zur Teilnahme wird am Vorabend verschickt.
Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung gibt es hier: https://www.mtk.org/Ehrenamt-414.htm
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Veranstalter
Main-Taunus-Kreis
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Ort
Online
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2023 | 6. Jahrestagung der hessischen Freiwilligenagenturen
2022 | 5. Jahrestagung der hessischen Freiwilligenagenturen