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 Hessische Staatskanzlei
5 rote Quadrate Hessen
04.12.2020

Freiwilligenorganisationen, hessische Landkreise und kreisfreie Städte aufgepasst! Landesregierung gibt Richtlinie zum Förderprogramm „Freiwilliges Soziales Schuljahr in Hessen“ (FSSJH) bekannt

Logo FSSJH
Logo FSSJH © Hessische Staatskanzlei
Das neue Förderprogramm „FSSJH“ verfolgt das Ziel den Aufbau, die Weiterentwicklung und die Stärkung von Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement junger Menschen zu fördern. Mit der neuen Richtlinie fördert das Land Hessen die Einführung des FSSJH in hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten nach Vorbild des Werra-Meißner-Kreises. Die Umsetzung erfolgt durch die Landkreise bzw. kreisfreien Städte in enger Zusammenarbeit und Kooperation mit einem Netzwerkakteur. Netzwerkakteure sind z.B. Freiwilligenzentren und –agenturen oder vergleichbare gemeinnützige Organisationen mit entsprechendem Netzwerk. 
 
Interesse an der Einführung des FSSJH? Die vollständige Förderrichtlinie und das Antragsformular findest du hier.
 
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Veranstalter Hessische Staatskanzlei
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