
Das Förderprogramm „Freiwilliges Soziales Schuljahr Hessen (FSSJH)“ verfolgt das Ziel, in allen hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten den Aufbau, die Weiterentwicklung und die Stärkung von Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement junger Menschen zu fördern. Durch das FSSJH sollen Jugendliche ab 14 Jahren die Gelegenheit erhalten, sich im gemeinnützigen sozialen, sportlichen, kulturellen oder ökologischen Bereich freiwillig zu engagieren. Das Engagement findet über ein Schuljahr hinweg in der Freizeit statt –Voraussetzung sind 2 Stunden Zeitaufwand pro Woche. Ziel des FSSJH ist es, Jugendliche darin zu unterstützen, sich nicht nur kurzfristig und projektbezogen einzusetzen, sondern auch über einen längeren Zeitraum hinweg Aufgaben und Verantwortung zu übernehmen.
Mit der Richtlinie fördert das Land Hessen die Einführung des FSSJH in hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten nach Vorbild des Werra-Meißner-Kreises. Die Umsetzung erfolgt durch die Landkreise bzw. kreisfreien Städte in enger Zusammenarbeit und Kooperation mit einem Netzwerkakteur. Netzwerkakteure sind z. B. Freiwilligenzentren und -agenturen oder vergleichbare gemeinnützige Organisationen mit entsprechendem Netzwerk.
Die Auswirkungen eines FSSJH werden spürbar sein: Mehr Jugendliche engagieren sich. Ihr Engagement ist verbindlicher. Engagierte Jugendliche erfahren mehr Anerkennung und sammeln wertvolle Erfahrungen. Und auch die Vereine profitieren, denn sie gewinnen neuen Nachwuchs.
Interesse an der Einführung des FSSJH? Die vollständige Förderrichtlinie und das Antragsformular stehen in den Downloads bereit.
- Die Ausschreibung für das Schuljahr 2023/2024 ist gestartet / Die Ausschreibungsfrist endet am 31. Januar 2023! -
Kontakt: Das Antragsformular bitte ausschließlich an folgendes E-Mail-Postfach senden: buergerengagement@stk.hessen.de. Fragen und Anliegen zum Förderprogramm können ebenfalls an diese E-Mail gesendet werden.
Informationen zum Download: