Das Land Hessen fördert und unterstützt ehrenamtliches Engagement auf vielfältige Weise, schafft die notwendigen Strukturen und gibt auch finanzielle Rückendeckung bei neuen Aufgaben. Ob Sport, Jugend, Kultur, Umwelt oder viele weitere Bereiche: Es lohnt sich, die Förderprogramme zu kennen und zu nutzen. Wir schauen aber auch über die Grenzen Hessens hinaus, denn auf Bundes- und Europaebene gibt es ebenfalls tolle Fördertöpfe für das bürgerschaftliche Engagement.
Hier geht es zu der Gesamtübersicht der Förderprogramm-News.

Bildnachweis: Stefanie Keller iStock
Mit der Neufassung unserer Förderrichtlinie berücksichtigen wir aktuelle Entwicklungen im Engagement und haben bürokratische Anforderungen in eurem Sinne reduziert.
Alle gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen können für ein Projekt einen Förderhöchstbetrag von bis zu 30.000 Euro beantragen.
Zur Antragsprüfung- und bearbeitung werden eure Daten von uns erhoben. Nähere Informationen dazu findet ihr in den Datenschutzhinweisen.
Bitte beachtet, dass in den folgenden Fällen eine Förderung leider nicht möglich ist:
- Anschaffung von Gegenständen, die für die Ausübung des eigentlichen Vereinszwecks bestimmt sind (z. B. Sportgeräte oder Trikots, Fahrzeuge)
- Bau- und Sanierungsmaßnahmen
- Projekte zur Gewinnung von Vereinsmitgliedern (Hinweis: Die Gewinnung von Ehrenamtlichen ist förderfähig)
- Digitalisierungsmaßnahmen, die schwerpunktmäßig auf interne Abläufe ausgerichtet sind (z.B. Mitgliederdatenbanken, Buchhaltung, Systeme für Spielstände)
- Maßnahmen, die lediglich als interne Organisationsveranstaltung anzusehen sind (z. B. Mitgliederehrungen, Weihnachtsfeiern oder sonstige Vereinsfeste)
- Wenn sich die Maßnahme oder das Projekt nicht an ehrenamtlich Tätige als Zielgruppe wendet
- Wenn sich die Maßnahme oder das Projekt vorrangig der Erfüllung der Vereinszwecke laut Satzung dient
- Vereinsjubiläen, die nicht unter die „klassischen“ Jubiläen (25, 50, 75, 100 usw.) fallen
- Wenn euer Verein/Organisation nicht als gemeinnützig gemäß §§ 52 bis 54 Abgabenordnung anerkannt ist
- Falls erkennbar ist, dass mit dem Projekt bereits begonnen wurde (z.B. wurden vor Antragstellung bereits rechtliche Verpflichtungen eingegangen)
- Wenn die Antragstellung zu kurzfristig vor der Maßnahme oder dem Projektbeginn gestellt wird (8-Wochen-Frist beachten)
- Wenn der Sitz des Antragstellers oder Durchführungsort des Projektes außerhalb Hessens liegt
- Bereits ein anderes Projekt des Antragstellers im laufenden Haushaltsjahr gefördert wurde
- Antragsteller im Vorjahr für das Projekt gefördert wurde (z.B. Helferfest, Anerkennungsveranstaltung)
- bei einer anderen Landesbehörde für das Projekt auch ein Förderantrag gestellt wurde (verbotene Doppelförderung)
- Nachträgliche Förderung
- Falls die Anschlussperspektive zur Weiterführung der Maßnahme nicht gesichert ist
- Ersatzbeschaffungen
- Falls der Antrag – trotz Nachforderung – unvollständig ist
Bitte denkt daran, dass...
- ihr nur Nettobeträge ansetzen dürft, wenn ihr zum Vorsteuerabzug berechtigt seid
- euer Kosten- und Finanzierungsplan eine genaue Bezeichnung der Kostenarten (z. B.: Getränke, Speisen, Büromaterial, Honorar, Druckkosten, Miete, Personal, usw.) enthält
- ihr euch mit einem angemessenen Betrag (mindestens 10%) an den Kosten des Projekts beteiligen müsst
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- der Antrag soll mindestens 8 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden,
- Förderung von Vereinsjubiläen (25., 50., 75.,...),
- Förderung von Projekten, die die Zukunftsfähigkeit der eigenen Organisation zum Ziel haben,
- Förderung von Projekten, die Menschen an das Engagement heranführen, die bisher unterrepräsentiert sind,
- Private Initiativen sind antragsberechtigt,
- die Antragsstellung erfolgt online,
- mit Antragsstellung darf mit dem Projekt begonnen werden,
- Bei Förderungen bis zu 1.000 Euro ist ein Mittelabruf nicht mehr nötig und es wird nur die Vorlage einer Empfangsbestätigung verlangt - es bedarf keines Verwendungsnachweises mehr
Auch bei der Antragstellung sind wir weniger bürokratisch geworden. Ab sofort könnt ihr hier euren Antrag rein digital an uns richten. Je umfangreicher und detaillierter die Angaben in der Projektbeschreibung und in dem Kosten- und Finanzierungsplan sind, umso schneller verläuft die Bearbeitung des Antrags.
Toll, dass ihr so viele Anträge stellt, damit haben wir nicht gerechnet. Bitte gebt uns Zeit, die Anträge sorgfältig und schnell abzuarbeiten. Seht daher bitte von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab.

Bildquelle: www.ehrentag.de
Für den 23. Mai 2026, dem 77. Geburtstag des Grundgesetzes, hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Initiative „Der Ehrentag. Für dich. Für uns. Für alle.“ ins Leben gerufen. Er ist Schirmherr des Ehrentags. An diesem Tag mit bundesweiten Mitmachaktionen soll die Demokratie und das gesellschaftliche Miteinander aktiv gemeinsam gestaltet werden." Zugleich ist es ein Tag, der Spaß machen soll und an dem wir in unserer Nachbarschaft und an unserem Wohnort neue Menschen kennenlernen", so der Bundespräsident. Alle Menschen sind eingeladen, eigene Aktionen umzusetzen oder bei Aktionen mitzumachen. Hier könnt ihr Eure Aktionen für den Ehrentag eintragen und in unserer interaktiven Landkarte sichtbar machen. Der Ehrentag wird in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) umgesetzt.
Alle Informationen und wie ihr mitmachen könnt, findet ihr hier. Auch wir von #deinehrenamt unterstützen den Ehrentag des Bundespräsidenten am Tag des Grundgesetzes. Aktivitäten von Kommunen oder Vereinen, die für den 23. Mai 2026 geplant werden, fördern wir über die Förderrichtlinie #deinehreamt bis zu einer Höhe von 1.000 Euro. Wir freuen uns auf Anträge.
Förderprogramme
Das Förderprogramm hat zum Ziel, die Maßnahmen, die im Schwerpunkt auf eine Digitalisierung im Bereich der internen Verwaltung / der inneren Struktur der Organisation abzielen, zu unterstützen.
Hierzu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung und die interne Organisation (zum Beispiel digitale Vorstandssitzungen), die Optimierung von internen Prozessen oder die Kommunikation mit Ehrenamtlichen oder Mitgliedern.
Informationen zu Höhe der Förderung, der Höhe des Eigenanteils, welche Ausgaben gefördert werden, wer gefördert wird und Informationen zur Bewerbung stehen hier bereit:
https://digitales.hessen.de/foerderprogramme/ehrenamt-digitalisiert
Die Bewerbungsfrist startet am 23. April 2025 und endet am 8. Mai 2025!
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration unterstützt seit 2001 das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement und fördert Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des Qualifizierungsprogramms. Es ist ein Bildungsangebot und zugleich Anerkennung des wertvollen Einsatzes freiwillig Engagierter und in seiner Art bislang einmalig in der Bundesrepublik.
Das Qualifizierungsprogramm bietet allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen an, die sich auf vereinsübergreifende Themen und Fragen beziehen, z. B. die Vorstandsarbeit, Freiwilligen- und Vereinsmanagement, Gruppenleitung u. a. Es sind aber auch spezifische Qualifizierungen möglich, die konkret auf die Aufgaben bestimmter Vereine und Initiativen ausgerichtet sind.
Gefördert werden lokale Anlaufstellen für bürgerschaftliches Engagement
Die Qualifizierung und Vernetzung Ehrenamtlicher in den kommunalen Vereinen und Initiativen ist Ziel dieser Förderung. Deshalb erfolgt die Förderung auch über fast 30 lokale Anlaufstellen für bürgerschaftliches Engagement. Das können Freiwilligenagenturen sein, aber auch Kommunen und Landkreise.
Die Fach- und Fördergrundsätze enthalten detaillierte Informationen rund um die Förderung von Qualifizierungs- und Koordinierungsmaßnahmen für ehrenamtliche Arbeit im sozialen Bereich. Zudem stehen für Nachfragen und Beratung zur Beantragung von Fördermitteln im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration Herr Dr. Nörber und Frau Durkin gerne zur Verfügung (Kontaktdaten unter Ansprechpersonen).
Der „Fonds für junge Ideen“ richtet sich an junge Menschen, die kreative und Beteiligung ermöglichende Ideen verwirklichen wollen. Gefördert werden insbesondere Projekte, die von Kindern und Jugendlichen initiiert sind und konkrete positive Veränderungen bewirken – sei es durch Stadtteilaktionen, Verschönerungsmaßnahmen an Treffpunkten oder Veranstaltungen und Workshops zu Themen wie Kinderrechten.
Um das kreative und partizipative Projekt realisieren zu können, werden bis zu 1.000 Euro zur Verfügung gestellt. Es kann jederzeit ein Antrag gestellt werden – es gibt keine feste Antragsfrist.
Wer kann mitmachen?
Der Fonds ist für Gruppen von mindestens zwei bis drei Jugendlichen, die gemeinsam ein Projekt auf die Beine stellen möchten.
Wichtig: Der Antrag muss in Zusammenarbeit mit einem Träger gestellt werden. Das können zum Beispiel Vereine, Jugendverbände oder auch Kommunen sein. Privatpersonen oder Schulen können nicht direkt einen Antrag stellen.
Projektideen können online über die folgende E-Mail-Adresse eingereicht werden: beteiligungsfonds@hsm.hessen.de
indem folgende Fragen beantwortet werden:
- Wer seid ihr? – Erzählt kurz von euch und dem Träger, mit dem ihr zusammenarbeitet.
- Was ist eure Idee? – Beschreibt euer Projekt.
- Wofür braucht ihr wie viel Geld? – Gebt eine Übersicht über die geplanten Ausgaben.
- Kooperationspartner – Nennung des Trägers/Vereins und der Bankverbindung.
Der Antrag wird dann vom Fachreferat II 3 Jugend/Jugendarbeit geprüft.
- Wie wird das Geld verwendet?
Weitere Informationen stehen unter Fonds für junge Ideen | soziales.hessen.de zum Abruf bereit.
Das Geld wird als Zuschuss/Preisgeld auf das Konto des Trägers überwiesen. Eine detaillierte Abrechnung ist nicht nötig. Es reicht eine Empfangsbestätigung.
Wichtige Info: Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung des Landes Hessen. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Förderung.
Die Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ stärkt das bürgerschaftliche Engagement im Land Hessen. Sie fördert die Kreativität und den Einfallsreichtum der Menschen sowie ihre Bereitschaft, in unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen. Sie fördert innerhalb ihrer verfassungsgemäßen Zwecke Initiativen und Vorhaben, die dem Aufbau und der Fortentwicklung privater und freiwilliger Lösungen von Zukunftsaufgaben dienen und staatliches Handeln durch bürgerschaftliches Engagement sinnvoll ergänzen.
Hierunter fallen solche Projekte, die eine Stärkung des Verantwortungsbewusstseins des Einzelnen für das Gemeinwohl und die Verbesserung des Zusammenhalts in der Gesellschaft zum Zweck haben. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
- wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten,
- gesellschaftliche Zukunftsfragen zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger Hessens voranbringen oder Bewährtes bewahren helfen,
- modellhaften Charakter haben,
- übertragbar und nachhaltig sein,
- die Kooperation gesellschaftlicher Akteure fördern,
- das Außenbild des Landes in Deutschland und der EU stärken und
- einen Beitrag zur Förderung der hessischen Identität aufweisen.
Darüber hinaus muss das Vorhaben steuerbegünstigten Zwecke im Sinne der § 52 bis 54 der Abgabenordnung dienen. Eine Förderung kann nur für Vorhaben gewährt werden, deren Erfolg direkt im Land Hessen realisiert werden kann. Der Antragsteller sollte seinen Sitz in Hessen haben.
Details und weitere Informationen sind der Förderrichtlinie sowie dem Antrag auf Förderung durch die Landesstiftung "Miteinander in Hessen" zu entnehmen.
Ihr seid auf der Suche nach dem passenden Fördertopf? Dann schaut nach in der stetig aktualisierten Förderdatenbank der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE). Dort filtert ihr einfach nach dem Bundesland Hessen und habt eine komplett aktuelle Übersicht. In der DSEE Förderdatenbank sind neben aktuell 1.311 Förderprogrammen ab sofort auch über 667 Preise für Engagement und Ehrenamt zu finden. (Stand: Januar 2026)
https://foerderdatenbank.d-s-e-e.de/
Übersicht der Förderprogramme für Hessen aus der Datenbank der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt [PDF, 78KB] Stand Oktober 2024
Euer Weg durch den Dschungel der Fördermittellandschaft, Unternehmensspende oder Aktion im Förderverein ist mühsam: Ihr wünscht euch individuelle Beratung für euer Projekt? Das Team der DSEE Fördermittel- und Fundraising-Beratung ist hier euer Ansprechpartner. Egal welcher Engagementbereich - sie finden mit euch zusammen den passenden Finanzierungsansatz.
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/fundraising-und-foerdermittel-beratung/
Und wer noch mehr erfahren möchte, findet auf der DSEE-Website viele weitere Informationen zum Thema „Geld akquirieren."
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/geld-akquirieren/
Bis zu 1.500 Euro: Ab sofort könnt ihr für eure Projekte in ländlichen oder strukturschwachen Regionen wieder Anträge in unserem Mikroförderprogramm stellen. Ihr habt eine gute Idee, um neue Engagierte zu gewinnen? Ihr wollt endlich diese Fortbildung machen und eure Vereinsarbeit auf sichere Füße stellen? Hier gibt es alle weiteren Informationen.
Mitmach-Aktionen zum Ehrentag im Aktionszeitraum vom 16. bis 31. Mai werden mit bis zu 500 Euro unterstützt.
Kontakt zur DSEE:
Telefon: 03981 4569-600
Mail: hallo@d-s-e-e.de

Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Auswirkungen unser Handeln auf die Länder im Globalen Süden hat.
Unsere Förderung könnt ihr z.B. für Materialkosten und Honorare nutzen, die bei euren Aktionen anfallen. Wir fördern 100% eurer Projektkosten, sodass ihr keinen eigenen Anteil einbringen müsst.
Die geförderten Projekte können in der Regel 3 Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2025 beendet sein.
Das Förderprogramm action! geht bis Ende 2027.
Ehrenamtlich Engagierte ab 18 Jahren können einen Förderantrag stellen, dazu gehören Einzelpersonen, Gruppen, Initiativen, nicht eingetragene Vereine und Vereine in Gründung. Eingetragene Vereine und Organisationen können in diesem Programm keine Förderung beantragen.
Hier gibt es mehr Infos und die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Hier geht es zur Schritt für Schritt Anleitung durch das Förderportal.
Die Idee ist da, das Geld aber nicht, weshalb das passende Förderprogramm gesucht werden muss. Oder das eigene Projekt benötigt Spenden, um erfolgreich weitergeführt zu werden. Das Haus des Stiftens bietet hierzu eine Datenbank mit unterschiedlichen Fördermöglichkeiten von Unternehmen und Stiftungen. Um sie einzusehen, ist lediglich eine Registrierung als Organisation auf foerderprogramme.org notwendig. Im nächsten Schritt lassen sich Projekte anlegen, für die Förderung und Spenden gesucht werden.
Hier geht es zur Anleitung.
Die Vielfalt ehrenamtlichen Engagements in Deutschland ist groß. Solange Sie ein soziales Problem angehen und den Menschen in den Mittelpunkt Ihrer Arbeit stellen, sind Sie bei startsocial richtig.
Sozial Engagierte erhalten die Chance, ihre Initiative in einem viermonatigen Stipendium gezielt weiterzuentwickeln. Im Stipendium werden sie von zwei Top-Leuten aus der Wirtschaft begleitet, die mit ihrem fachlichen Know-how und ihrer wertvollen Außenperspektive unterstützen und Rat für aktuelle Herausforderungen geben. Zusätzlich profitieren die Teilnehmenden von exklusiven Workshops, mehr Sichtbarkeit und einem starken Netzwerk.
Hier geht es zur Bewerbung: startsocial.de/foerderung/bewerbung
Bewerbungsphase: 05. Mai bis 10. Juli 2026
Stipendium: 02. November 2026 bis 28. Februar 2027
Was wird gefördert?
- Freiwilligendienste in gemeinnützigen Projekten im Ausland für einen Zeitraum von zwei bis zwölf Monaten
- Einsätze in Freiwilligenteams junger Menschen aus verschiedenen Ländern, die für einen Zeitraum von zwei Wochen bis zwei Monaten gemeinsam an einem gemeinnützigen Projekt arbeiten, insbesondere auch für junge Menschen mit geringeren Chancen
- Solidaritätsprojekte, d.h. lokale Initiativen mit europäischem Bezug, die eigenständig von einer Gruppe junger Menschen initiiert und umgesetzt werden und die der lokalen Gemeinschaft zugutekommen
- Freiwilligenteams zu prioritären Themen (zentrale Umsetzung)
- Freiwilligentätigkeiten im Bereich der humanitären Hilfe (zentrale Umsetzung)
Wer kann sich bewerben?
- Junge Erwachsene zwischen 18 und 30 Jahren
- Organisationen wie z. B. NGOs, Hilfs- und Umweltorganisationen, Jugendverbände und -einrichtungen, nicht formale Bildungseinrichtungen, nationale und lokale Behörden oder Unternehmen
- teilnehmen können alle 27 Mitgliedstaaten der EU sowie weitere Drittländer
Förderanträge können i.d.R. zweimal im Jahr gestellt werden.
Alle Infos dazu gibt's hier:
- Website des Europäischen Solidaritätskorps: https://europa.eu/youth/solidarity_de
- Website der Nationalen Agentur „Jugend in Europa“ in Deutschland: https://www.solidaritaetskorps.de/
Über:
Das Europäische Solidaritätskorps (ESK) ist das EU-Programm zur Förderung des Engagements junger Menschen in Projekten und Aktivitäten, die der Gemeinschaft zugutekommen. Es bietet jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 30 Jahren die Möglichkeit, sich in gemeinnützigen Projekten im eigenen Land oder im Ausland zu engagieren.
CERV – Citizens, Equality, Rights and Values („Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“)
Das Programm ist in vier Aktionsbereiche unterteilt:
- Werte der Union: Schutz und Förderung der Werte der Union, Rechtsstaatlichkeit sowie demokratischer Dialog
- Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung: Gleichstellung, Verhütung und Bekämpfung von Ungleichheit und Diskriminierung, Unionsbürgerschaftsrechte und Recht auf den Schutz personenbezogener Daten
- Bürgerbeteiligung und Teilhabe: Gemeinsame Geschichte und Kultur der Unionsbürger, Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am demokratischen und bürgerschaftlichen Leben der Union, Städtepartnerschaften und Stadtnetzwerke
- Daphne: Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Mädchen, Kinder, Jugendliche und andere gefährdete Gruppen, Unterstützung von Opfern häuslicher Gewalt
Was wird gefördert:
Im Aktionsbereich 3 „Bürgerbeteiligung und Teilhabe“ insbesondere:
- Vorhaben zur Förderung des Geschichtsbewusstseins für die gemeinsame europäische Vergangenheit, des Bewusstseins für das gemeinsame Kulturerbe und zur Förderung des Verständnisses für die Europäische Union
- Städtepartnerschaften und Stadtnetzwerke zur Förderung des Austauschs zwischen den Bürgerinnen und Bürgern verschiedener Länder
- Projekte zur Bürgerbeteiligung und Stärkung von Teilhabe am demokratischen Leben der EU
Die Aktivitäten müssen einen europäischen Mehrwert vorweisen können.
Nähere Informationen zu Antragsfristen und -voraussetzungen wird in den jeweiligen Aufrufen geregelt und bekannt gegeben. Aufrufe erfolgen mehrmals jährlich und werden über die Webseite der CERV-Kontaktstelle veröffentlicht: Kontaktstelle CERV Deutschland (kontaktstelle-cerv.de)
Was wird gefördert:
Der Deutsch-Französche Bürgerfonds ruft zur Einreichung von Projektanträgen zum Thema Demokratie auf. Gefördert werden deutsch-französische Projekte, die sich mit den Aspekten „Demokratie lernen“, „Demokratie stärken“ oder „Demokratie leben“ befassen und dabei bestimmte Aspekte ansprechen, wie zum Beispiel der Umgang mit Bedrohungen der Demokratie, Stärkung demokratischer Werte, neue Ideen für die Demokratie, demokratische Gestaltung aktueller Herausforderung und vieles mehr.
Wer kann mitmachen?
Die Ausschreibung richtet sich an alle, die sich mit aktuellen Herausforderungen der Demokratie beschäftigen und ihr Engagement durch eine deutsch-französische Perspektive bereichern wollen.
Teilnehmen können Vereine, Städtepartnerschaften, Gebietskörperschaften, gGmbHs, gUGs, Stiftungen, Bürgerinitiativen und Gruppen ab 3 Personen sowie wissenschaftliche Institute und Bildungs- und Ausbildungszentren.
Zeitlicher Rahmen:
Förderanträge können bis zu 6 Wochen vor Projektstart online gestellt werden. Die Projekte müssen zwischen Februar und Dezember 2026 stattfinden.
Fördersumme:
Bis zu 80 % der förderfähigen Projektkosten können übernommen werden. Je nach Förderkategorie reicht die Fördersumme von unter 5.000 € bis zu 50.000 €.
Alle Infos dazu gibt es hier:
Website zur Projektausschreibung: https://www.buergerfonds.eu/projektausschreibung-demokratie-2025-2026
Website zum deutsch-französischen Bürgerfonds: https://www.buergerfonds.eu/
Über:
Der Deutsch-Französische Bürgerfonds berät, vernetzt und finanziert Projekte, die die deutsch-französische Freundschaft und Europa in der Breite der Bevölkerung erlebbar machen. Er fördert eine Vielzahl an Formaten und Themen, ist niedrigschwellig und steht allen Akteuren der Zivilgesellschaft offen.
