Du brauchst ein Führungszeugnis? Kein Problem!
Wenn du ein Ehrenamt z. B. in der Kinder- und Jugendhilfe, im Pflegebereich, beim Sport oder bei den Rettungsdiensten beginnen möchtest, ist es gut möglich, dass du dafür um ein Führungszeugnis gebeten wirst. Doch was bedeutet das eigentlich? Hier erfährst du alles, was du dazu wissen musst.
Was ist ein Führungszeugnis?
Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob und inwieweit eine Person vorbestraft ist. Manche Organisationen, Vereine und Institutionen legen Wert auf dieses Zeugnis. Denn bei besonders verantwortungsvollen Tätigkeiten zum Beispiel in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, in der Pflege oder auch bei Rettungsdiensten könnten bestimmte Vorstrafen dagegensprechen, dass jemand sich in dem gewünschten Bereich engagiert.
Wo kann ich ein Führungszeugnis beantragen? Welche Gebühren fallen an?
Sowohl das erweiterte als auch das „einfache“ Führungszeugnis kannst du bei der Meldebehörde deiner Stadt oder Gemeinde beantragen. Die Gebühr beträgt jeweils 13 Euro. Du kannst aber auch beim Bundesamt für Justiz eine Befreiung von der Gebühr beantragen. Dazu musst du nur nachweisen, dass du das Zeugnis für dein freiwilliges Engagement benötigst. Wichtig: Den Antrag auf Gebührenbefreiung musst du gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses stellen.
Wie kann ich mein ehrenamtliches Engagement bei der Meldebehörde nachweisen?
Wir haben da schon etwas für dich vorbereitet: Einen Musterbrief zur Bescheinigung des ehrenamtlichen Engagements findest du hier.
Was ist ein erweitertes Führungszeugnis?
Das „erweiterte Führungszeugnis“ wird meist gewünscht, wenn jemand beruflich oder ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig ist oder werden möchte.
Der Unterschied zu einem „einfachen“ Führungszeugnis ist z. B., dass im erweiterten Führungszeugnis auch bestimmte, in § 32 Abs. 5 BZRG genannte, weitere Sexualstraftaten vermerkt werden. Dabei handelt es sich um Straftaten, die zum Schutz von Kindern und Jugendlichen immer offengelegt werden sollen.
Wer bekommt ein erweitertes Führungszeugnis?
Das erweiterte Führungszeugnis wird nur für einen begrenzten Adressatenkreis ausgestellt. Wer es beantragt, muss auch eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt. Diese Stelle muss bestätigen, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen. Wenn dich das Thema interessiert und du tiefer einsteigen möchtest, findest du beim Bundesjustizamt weitere Informationen zum Bundeszentralregister und der aktuellen Gesetzgebung.
Wer kann ein Führungszeugnis bekommen?
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann ein Führungszeugnis beantragen.
Was steht in einem Führungszeugnis?
Wenn in einem Führungszeugnis steht: „Inhalt: Keine Eintragung“, dann bedeutet dies, dass man sich als nicht vorbestraft bezeichnen darf.
Anderenfalls werden im Führungszeugnis die wichtigsten Angaben zu einer ergangenen rechtskräftigen Verurteilung vermerkt, die im Bundeszentralregister eingetragen ist. Zum Beispiel das Datum der Verurteilung, die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe). Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So gilt beispielsweise in der Regel eine bestimmte Frist, nach deren Ablauf Verurteilungen nicht mehr im Führungszeugnis vermerkt werden. Auch kleinere Verurteilungen zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, auch wenn sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind. Eine Ausnahme sind bestimmte Sexualstraftaten (§§ 174-180 StGB, 182 StGB). Zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren werden in der Regel ebenfalls nicht ins Führungszeugnis eingetragen.