Mehr Sicherheit für freiwillig Engagierte in Hessen: Wer ein Ehrenamt ausübt, verdient dafür den bestmöglichen Versicherungsschutz.
Unfallversicherungsschutz in der Freiwilligenarbeit
An dieser Stelle finden Sie Informationen und Orientierungshilfen zum Thema Unfallversicherungsschutz in der Freiwilligenarbeit. Zur Auswahl der für Sie passenden Versicherung zu Ihrer Tätigkeit nutzen Sie bitte unseren Versicherungsfinder.
Sie interessieren sich für Ihren Unfallversicherungsschutz in der Freiwilligenarbeit?
Wenn Sie sich gemeinsam mit anderen für das Gemeinwohl engagieren, sind Sie hier richtig. Der Versicherungsfinder richtet sich an Vorstände und aktive Mitglieder von Vereinen, an kommunale Ehrenamtsträger und Helferinnen und Helfer an der Basis. Gegenstand der Unfallversicherung ist dabei stets die Tätigkeit für das Gemeinwohl, nicht die Vereinsmitgliedschaft.
Welche Tätigkeiten sind gemeinwohlorientiert und fallen unter den Versicherungsschutz?
Tätigkeiten, die unter den Versicherungsschutz fallen, erfolgen freiwillig und unentgeltlich; eine Aufwandsentschädigung steht dem nicht entgegen. Gemeinwohlorientierte Tätigkeiten dienen – bei aller Freude, die sie einem selbst bereiten – überwiegend anderen. In vielen Fällen ist dies eindeutig. Bei einem Besuchs- oder Fahrdienst für alte Menschen zum Beispiel geht es eindeutig um ein Angebot für andere. Aber es gibt auch Fälle, in denen die Grenzen verschwimmen:
- Die Führung von Wandergruppen und das „Vorwandern“ sind bürgerschaftliches Engagement. Die Teilnahme am Wanderausflug ist aber privat.
- Die Organisation und Leitung von Selbsthilfegruppen kommt in erster Linie anderen zugute. Die Teilnehmenden geben aber nicht mehr Unterstützung als sie selbst erhalten. Auch die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe gehört also zum privaten Bereich.
Unter den Versicherungsschutz fallen die gemeinwohlorientierte Tätigkeit selbst, aber auch die notwendige Ausbildung und die direkten Wege zum Einsatzort und zurück.
Was unterscheidet die gesetzliche von der privaten Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung hat neben der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die vorrangige Aufgabe, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen Mitteln wiederherzustellen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Entschädigung der Versicherten oder ihrer Hinterbliebenen durch Geldleistungen möglich. Da für die Heilbehandlung nicht Ihre Krankenkasse zuständig ist, entfällt z. B. die Zuzahlung zu Medikamenten. Ursprünglich als Teil der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung für Arbeitnehmer konzipiert, wurden im Laufe der Jahrzehnte immer mehr Gruppen der ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierten in den Personenkreis der gesetzlich Unfallversicherten aufgenommen. Grundlage für die gesetzliche Unfallversicherung ist das Sozialgesetzbuch VII. Ihre Träger sind öffentliche Einrichtungen, nämlich Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Private Unfallversicherungen übernehmen keine Kosten der Heilbehandlung. Sie beschränken sich auf den Ausgleich oder zumindest Reduzierung wirtschaftlicher Nachteile bei Unfällen. Ihr vorrangiges Ziel ist es, Renten- oder Kapitalzahlungen im Falle des Verlusts der Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten. Private Unfallversicherungen werden bei Versicherungsunternehmen abgeschlossen und sind im Umfang ihrer Leistungen individuell verhandelbar.
Um Ihren Versicherungsschutz zu bestimmen, wählen Sie in unserem Versicherungsfinder zunächst den Tätigkeitsbereich aus, der für Ihre Einrichtung, Ihren Verein oder Ihre Initiative maßgeblich ist, und beantworten Sie dann zu diesem Tätigkeitsbereich einige Fragen. Wenn Sie zum Beispiel als Übungsleiterin im Sportverein arbeiten und sich zugleich in der Tafelarbeit engagieren, recherchieren Sie bitte den Versicherungsschutz für die Bereiche „Sport“ und „Soziales“ separat.