Folgende Veranstaltungen sind abgedeckt:
Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt)
- mit Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaminganbietern wie Spotify
- in Räumen oder im Freien (Fläche bis zu 500 qm);
z. B. Sommerfeste, Gartenfeste oder Maibaumaufstellen
Folgende Tarife sind erfasst:
- M-V (Tarif für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe mit Veranstaltungscharakter),
- U-V (Tarif für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern oder
- U-ST (Tarif für Unterhaltungsmusik bei Bürger-, Straßen, Dorf- und Stadtfesten und sonstigen religiösen, sozialen oder kulturellen Veranstaltungen, die im Freien stattfinden)
- WM-T (Tarif für Unterhaltungsmusik auf Weihnachtsmärkten im Freien)
Diese Veranstaltungen sind nicht mit abgedeckt:
- Festivals oder Konzerte
- Theater/Kabarett
- Tanzkurse oder Sportveranstaltungen
- Streaming-Veranstaltungen
- Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u. Ä.)
- Veranstaltungen mit Eintritt
- Festumzüge
- Public Viewing
Alle Voraussetzungen sowie weitere Informationen sind auf der Hessenseite der GEMA-Homepage zu finden.




