Stiftungen
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 Hessische Staatskanzlei
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Stiftungen – viel Raum für Engagement

Das Hessen-Netzwerk Stiftungen bietet Stifterinnen und Stiftern sowie Interessierten umfassende Informationen und Unterstützung. Wir freuen uns über Menschen, die ihre Mittel und ihre Energie in den Dienst der Gemeinschaft stellen!

247 Stiftungen wurden 2021 in Hessen gegründet. Damit gibt es in Hessen 2.545 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Mit Darmstadt (232 Stiftungen auf 100.000 Menschen) und Frankfurt am Main (85 Stiftungen auf 100.000 Menschen) befinden sich gleich zwei hessische Städte unter den Top 4 der Liste der Großstädte mit der höchsten Stiftungsdichte. 

Mit rund 40 Stiftungen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner liegt Hessen deutlich über dem Bundesschnitt von 29,6 Stiftungen pro 100.000 Einwohner.

Quelle: https://www.stiftungen.org/stiftungen/zahlen-und-daten/stiftungen-regional/stiftungen-in-hessen.html

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Den Stiftungsgedanken weitertragen
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Was sind Stiftungen überhaupt?

Stiftungen sind Einrichtungen, die mithilfe ihres Vermögens bzw. mit den Erträgen aus diesem Vermögen bestimmte Zwecke verfolgen. Es gibt verschiedene Formen von Stiftungen. Besonders häufig ist die gemeinnützige Stiftung, die sich für wohltätige Zwecke einsetzt.

Im Rechtssinne ist eine Stiftung eine rechtsfähige Organisation, die die Aufgabe hat, mit Hilfe eines ihr gewidmeten Vermögens einen festgelegten Stiftungszweck dauernd zu verfolgen. Wesentliche Elemente sind dabei

  • Stiftungszweck
  • Stiftungsvermögen
  • Stiftungsorganisation.

Sie unterstehen bei Gründung als auch während ihres Bestehens der Aufsicht des Staates.

Erklärvideo "Was ist eine Stiftung?"
Was ist eine Stiftung? Abspielen

Was ist eine Stiftung?

Das Erklärvideo des Bundesverbands Deutscher Stiftungen fasst das Prinzip und die Wirkungsweise einer gemeinnützigen Stiftung kurz und bündig zusammen.

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Ein Erfolgsmodell seit 25 Jahren
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Die Bürgerstiftung

Eine besonders zukunftsweisende Form bürgerschaftlichen Engagements ist die Bürgerstiftung. Hier finden sich Privatleute, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und andere zusammen, um gemeinsam das Gründungskapital aufzubringen und es durch das Einwerben von Zustiftungen zu vergrößern. So bauen sie das Dach, unter dem sie gemeinnützige Anliegen in ihrer Stadt oder Region fördern und unterstützen, Dienstleistungen für Stifter, Spender und Ehrenamtliche anbieten sowie bürgerschaftliches Engagement vor Ort bündeln und vernetzen.

Der Stiftungsgedanke lebt hier davon, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sich dieser Idee anschließen und es immer mehr Stiftungen in Hessen gibt, die sich nachhaltig für die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft engagieren. 

Viele Menschen möchten sich aktiv für ihr Lebensumfeld engagieren, wissen aber nicht wie. Zur nächsten Bürgerstiftung vor Ort gelangen Interessierte schnell und einfach über den Bürgerstiftungsfinder der Stiftung Aktive Bürgerschaft. Mehr als 420 Bürgerstiftungen gibt es bundesweit. Die Stiftung Aktive Bürgerschaft ist die Dachorganisation der Bürgerstifuftungen in Deutschland und unterstützt bei Managementaufgaben, Projekten und der Gewinnung von Stiftern und Aktiven. 

Wir freuen uns, wenn du dich auch für das Konzept der Bürgerstiftung begeisterst und dich in einer Stiftung einbringen möchtest.

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Ansprechpartner
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Interessiert?

In Hessen sind für die Anerkennung der Stiftung die Regierungspräsidien zuständig. Sie sind als Ansprechpartner gerne auch schon im Vorfeld behilflich.

Die zuständigen Ansprechpartner in Hessen:


Regierungspräsidium Darmstadt:
 

Bernd Fleckenstein
Tel.: 06151-12 3719
bernd.fleckenstein@rpda.hessen.de
Kreisfreie Städte Frankfurt am Main und Wiesbaden

 

Bärbel Jung
Tel.: 06151-12 5401
baerbel.jung@rpda.hessen.de 
Landkreise Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Hochtaunuskreis, Main-Kinzig-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis und Wetterau

 

Tatiana Quick
Tel.: 06151-12 5478
tatiana.quick@rpda.hessen.de
Landkreise Bergstraße, Odenwaldkreis, Offenbach und die kreisfreien Städte Offenbach und Darmstadt

 

Edeltraut Seigfried
Tel.: 06151-12 5539
edeltraut.seigfried@rpda.hessen.de
Main-Taunus-Kreis und kreisfreie Stadt Frankfurt am Main


Regierungspräsidium Kassel:
 

Julia Börner
Tel.: 0561-106 2132
julia.boerner@rpks.hessen.de
Landkreis Schwalm-Eder

 

Simone Bürger-Emden
Tel.: 0561-106 3936 (Di.-Do.)
simone.buerger-emden@rpks.hessen.de
Landkreise Fulda, Kassel, Waldeck-Frankenberg und Werra-Meißner

 

Nils Kortmann
Tel.: 0561-106 2619
nils.kortmann@rpks.hessen.de
Stadt Kassel und Landkreis Hersfeld-Rotenburg


Regierungspräsidium Gießen:
 

Vanessa Kühn
Tel.: 0641-303 2215
vanessa.kuehn@rpgi.hessen.de
Landkreise Gießen und Lahn-Dill

 

Stefanie Müller
Tel. 0641-303 2222
Stefanie.Mueller@rpgi.hessen.de
Landkreis Limburg-Weilburg

 

Carmen-Viola Nolte
Tel. 0641-303 2216
carmen-viola.nolte@rpgi.hessen.de
Landkreis Vogelsberg

 

Melanie Rhein
Tel. 0641-303 2292
melanie.rhein@rpgi.hessen.de
Landkreis Marburg-Biedenkopf

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Hier die passende Stiftung in der Nähe finden:
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Stiftungsverzeichnis

Das Stiftungsverzeichnis enthält die aktuellen Stiftungsinformationen der Aufsichtsbehörden, die an dieses Verfahren angebunden sind. Damit kann man sich beispielsweise umfassend über die Förderungsziele, Antragsmöglichkeiten oder die Organisationsstruktur der einzelnen Institutionen informieren. Die Suchfunktionen erlauben sowohl potenziellen Stiftungsgründerinnen und -gründern als auch Personen, die für Projekte u. ä. Unterstützung suchen, einen schnellen Zugriff auf die relevanten Informationen.

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Die nachstehenden Informationen stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Änderung des Hessischen Stiftungsgesetzes.
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Stiftungsrechtsreform

Lange geplant – die Reform des Stiftungsrechts

In 2020 wurde der erste Schritt der Stiftungsrechtsreform vollbracht. Die Änderungen des Stiftungsrechts (im Bürgerlichen Gesetzbuch) treten jedoch erst am 1. Juli 2023 in Kraft.

Das geplante Stiftungsregister mit Publizitätswirkung tritt sogar erst ab dem 1. Januar 2026 in Kraft. Rechtsfähige Stiftungen müssen ab dann auch einen Rechtsformzusatz führen (geschützte Bezeichnung). Etwaige Meldepflichten zum Stiftungsregister sollen jedoch nicht zu einer Doppelmeldungspflicht (z.B. zur Meldepflicht im Transparenzregister) führen. Die Umsetzung dessen wurde jedoch auf die neue Legislaturperiode vertagt.

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Hier die wichtigsten Änderungen der Stiftungsrechtsreform im Überblick:

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Änderungen im Überblick

  • Das Stiftungsrecht wird nunmehr für rechtsfähige Stiftungen bundeseinheitlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die bisher bestehenden Rechtsunterschiede der Landesstiftungsgesetze werden damit abgelöst. Das führt zu mehr Rechtssicherheit für die Stiftungen, Behörden und den Rechtsverkehr insgesamt.
  • Die persönliche Haftung für Vorstandsmitglieder wird beschränkt. Danach haftet ein Vorstand nicht persönlich, wenn seine Entscheidung auf einer vernünftigen Sachentscheidung beruht, die auf Grundlage von ausreichenden Informationen getroffen wurde und das Wohl der Stiftung zur Entscheidung motiviert hat.
  • Stiftungen mit kleinem Vermögen, die sich wegen der schlechten Ertragslage wirtschaftlich neu orientieren müssen, können deutlich leichter die Stiftungsmittel gänzlich verwenden oder sich mit anderen Stiftungen zusammenschließen.
  • Umschichtungsgewinne dürfen künftig auch für die Zweckverwirklichung eingesetzt werden, soweit der Stifterwille dem nicht entgegensteht und das Stiftungskapital erhalten bleibt. Die Verwendung von Umschichtungsgewinnen für Projekte der Stiftung ist also auch dann möglich, wenn die Satzung dazu nichts sagt.

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Noch Fragen?

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weitere Informationen...

Eine Mustersatzung steht hier zum Download zur Verfügung: mustersatzung_hessen.pdf

Darüber hinaus findet sich nachfolgend noch die Vorlage zur Beantragung des Stiftungsgeschäfts bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde: REGIERUNGSPRÄSIDIUM KASSEL - DEZERNAT 21 - (hessen.de)

Für weitergehende Informationen zum aktuellen Sachstand wenden Sie sich bitte an die Stiftungsaufsichten bei den Regierungspräsidien.