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 Hessische Staatskanzlei
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25.10.2021

Staatsminister Axel Wintermeyer fördert Ehrenamtsprojekt des ambulanten Hospizdienstes in Laubach mit 2.300 Euro

Die Landesregierung unterstützt den ambulanten Hospizdienst Laubach. Er erhält eine Förderung in Höhe von 2.300 Euro für sein Projekt „Digitalisierung des Ehrenamtes“.
Staatsminister Axel Wintermeyer
Staatsminister Axel Wintermeyer © Hessische Staatskanzlei
Staatsminister Axel Wintermeyer: „Die Arbeit ist unglaublich wertvoll – Ich freue mich, das Projekt zu unterstützen“

Die Corona-Pandemie hat unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen gestellt, aber auch die Chancen der Digitalisierung aufgezeigt. Viele Vereine und gemeinnützige Organisationen wollen nun neu durchstarten und die Möglichkeiten zeitgemäßer Technik nutzen.

„Der ambulante Hospizdienst begleitet seit vielen Jahren Menschen und ihre Angehörigen auf dem letzten Weg. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglichen es, dass Sterbende und Schwerstkranke in Würde, weitgehend ohne Schmerzen und in vertrauter Umgebung Abschied nehmen können. Sie gehören zu den fast zweieinhalb Millionen stillen Heldinnen und Helden, die sich in unserem Land in ganz unterschiedlichen Bereichen mit großer Leidenschaft für unsere Gesellschaft engagieren. Diese Arbeit ist unglaublich wertvoll. Ich freue mich sehr, das Projekt des Hospizdienstes finanziell und mit meiner Wertschätzung unterstützen zu können“, sagte Staatsminister Wintermeyer.

Zwei hauptamtliche Koordinatorinnen und mehr als 30 freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich im Ostkreis des Landkreises Gießen und darüber hinaus auch im Vogelsbergkreis. Der Hospizdienst bietet unter anderem Vorträge, Weiterbildungen und „Letzte Hilfe Kurse“ an, in denen Bürgerinnen und Bürger über die letzte Lebensphase aufgeklärt werden. Aufgrund der Pandemie-Beschränkungen war es häufig nicht möglich, das Angebot aufrecht zu erhalten. Mit der Förderung des Landes sollen nun unter anderem Laptops, Lautsprecher, eine Leinwand, ein Beamer und Kopfhörer angeschafft werden, die virtuelle Begegnungen über Videokonferenzsysteme möglich machen. Auch den Ehrenamtlichen sollen diese Geräte zur Verfügung gestellt werden.

Hintergrund

Anträge auf Unterstützung durch das 500.000 Euro umfassende Förderprogramm Ehrenamt können Initiativen, Feuerwehren, Freiwilligenagenturen, gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände und kommunale Gebietskörperschaften stellen. Hier können unter anderem Freiwilligentage, Schulungen und Veranstaltungen gefördert werden, die dazu dienen, den Aktiven zu danken. Über die Richtlinie können auch Digitalisierungsmaßnahmen für die Ehrenamtlichen finanziell unterstützt werden. Dazu zählen zum Beispiel Fortbildungen und der Aufbau von Datenbanken.

Die Förderung des Ehrenamtes durch die Hessische Landesregierung ist vielfältig und umfasst alle gesellschaftlichen Bereiche. Eine Bestandsaufnahme der Förderprogramme und Anerkennungsmaßnahmen enthält der „Bericht zur Förderung des Ehrenamtes durch die Hessische Landesregierung“ (siehe unter Publikationen) , der – wie auch Informationen zu allen anderen Aktivitäten der Ehrenamtsförderung – online auf den Seiten dieser Homepage zu finden ist.

 

 

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