Stiftungen
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 Hessische Staatskanzlei
5 rote Quadrate Hessen

Stiftungen - viel Raum für Engagement

Stiftungen sind bereits seit Jahrhunderten ein Ort, an dem Menschen gemeinsam Verantwortung für das Gemeinwohl übernehmen. Sie sind wichtige Akteure: als Impulsgeber, als finanzielle Säule, als Projektträger und als Ideengeber. 

Hessen ist Stiftungsland!

164 Stiftungen wurden 2022 in Hessen gegründet. Damit gibt es in Hessen 2.694 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Mit Darmstadt (71 Stiftungen auf 100.000 Menschen) und Frankfurt am Main (77 Stiftungen auf 100.000 Menschen) befinden sich gleich zwei hessische Städte unter den Top 4 der Großstädte mit der höchsten Stiftungsdichte. Mit 43 Stiftungen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner liegt Hessen deutlich über dem Bundesschnitt von 30,3 Stiftungen pro 100.000 Einwohner. (Quelle: Pressemitteilung vom Bundesverband Deutscher Stiftungen)

Das Hessen-Netzwerk Stiftungen bietet Stifterinnen und Stiftern sowie Interessierten umfassende Informationen und Unterstützung. Wir freuen uns über Menschen, die ihre Mittel und ihre Energie in den Dienst der Gemeinschaft stellen!

Den Stiftungsgedanken weitertragen

Was sind Stiftungen überhaupt?

Stiftungen sind Einrichtungen, die mithilfe ihres Vermögens bzw. mit den Erträgen aus diesem Vermögen bestimmte Zwecke verfolgen. Es gibt verschiedene Formen von Stiftungen. Besonders häufig ist die gemeinnützige Stiftung, die sich für wohltätige Zwecke einsetzt.

Im Rechtssinne ist eine Stiftung eine rechtsfähige Organisation, die die Aufgabe hat, mit Hilfe eines ihr gewidmeten Vermögens einen festgelegten Stiftungszweck dauernd zu verfolgen. Wesentliche Elemente sind dabei

  • Stiftungszweck,
  • Stiftungsvermögen,
  • Stiftungsorganisation.

Sie unterstehen bei Gründung als auch während ihres Bestehens der Aufsicht des Staates.

>> Im Video des Bundesverbands Deutscher Stiftungen e.V. wird auf einfache Art und Weise erklärt was eine Stiftung ist. Falls dir das noch nicht genügt: in der Broschüre Was ist eine Stiftung? 10 Fragen - 10 Antworten vom Bundesverband Deutscher Stiftungen erfährst du noch mehr. 

Erklärvideo "Was ist eine Stiftung?"
Was ist eine Stiftung? Abspielen

Was ist eine Stiftung?

Das Erklärvideo des Bundesverbands Deutscher Stiftungen fasst das Prinzip und die Wirkungsweise einer gemeinnützigen Stiftung kurz und bündig zusammen.

Ein Erfolgsmodell seit 25 Jahren

Die Bürgerstiftung

Eine besonders zukunftsweisende Form bürgerschaftlichen Engagements ist die Bürgerstiftung. Hier finden sich Privatleute, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und andere zusammen, um gemeinsam das Gründungskapital aufzubringen und es durch das Einwerben von Zustiftungen zu vergrößern. So bauen sie das Dach, unter dem sie gemeinnützige Anliegen in ihrer Stadt oder Region fördern und unterstützen, Dienstleistungen für Stifter, Spender und Ehrenamtliche anbieten sowie bürgerschaftliches Engagement vor Ort bündeln und vernetzen.

Der Stiftungsgedanke lebt hier davon, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sich dieser Idee anschließen und es immer mehr Stiftungen in Hessen gibt, die sich nachhaltig für die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft engagieren. 

Viele Menschen möchten sich aktiv für ihr Lebensumfeld engagieren, wissen aber nicht wie. Zur nächsten Bürgerstiftung vor Ort gelangen Interessierte schnell und einfach über den Bürgerstiftungsfinder der Stiftung Aktive Bürgerschaft. Bürgerstiftungen wirken an 426 Orten in Deutschland und werden von 400.000 Menschen getragen. Das geht aus dem „Report Bürgerstiftungen: Fakten und Trends 2023” hervor, mit dem die Stiftung Aktive Bürgerschaft die zentralen Finanzkennzahlen der Bürgerstiftungen in Deutschland für die Jahre 2021 und 2022 erhoben hat. Die Stiftung Aktive Bürgerschaft ist die Dachorganisation der Bürgerstiftungen in Deutschland und unterstützt bei Managementaufgaben, Projekten und der Gewinnung von Stiftern und Aktiven. Zum aktuellen Report gehts hier.

Wir freuen uns, wenn du dich auch für das Konzept der Bürgerstiftung begeisterst und dich in einer Stiftung einbringen möchtest.

Ansprechpersonen in Hessen

Interessiert?

In Hessen sind für die Anerkennung von Stiftungen die Regierungspräsidien zuständig. Sie sind als Ansprechpartner gerne auch schon im Vorfeld behilflich.


Regierungspräsidium Darmstadt:
 

Bernd Fleckenstein
Tel.: 06151-12 3719
bernd.fleckenstein@rpda.hessen.de
Kreisfreie Städte Frankfurt am Main und Wiesbaden

 

Bärbel Jung
Tel.: 06151-12 5401
baerbel.jung@rpda.hessen.de 
Landkreise Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Hochtaunuskreis, Main-Kinzig-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis und Wetterau

 

Tatiana Quick
Tel.: 06151-12 5478
tatiana.quick@rpda.hessen.de
Landkreise Bergstraße, Odenwaldkreis, Offenbach und die kreisfreien Städte Offenbach und Darmstadt

 

Edeltraut Seigfried
Tel.: 06151-12 5539
edeltraut.seigfried@rpda.hessen.de
Main-Taunus-Kreis und kreisfreie Stadt Frankfurt am Main


Regierungspräsidium Kassel:
 

Julia Börner
Tel.: 0561-106 2132
julia.boerner@rpks.hessen.de
Landkreis Schwalm-Eder

 

Simone Bürger-Emden
Tel.: 0561-106 3936 (Di.-Do.)
simone.buerger-emden@rpks.hessen.de
Landkreise Fulda, Kassel, Waldeck-Frankenberg und Werra-Meißner

 

Nils Kortmann
Tel.: 0561-106 2619
nils.kortmann@rpks.hessen.de
Stadt Kassel und Landkreis Hersfeld-Rotenburg


Regierungspräsidium Gießen:
 

Vanessa Kühn
Tel.: 0641-303 2215
vanessa.kuehn@rpgi.hessen.de
Landkreise Gießen und Lahn-Dill

 

Stefanie Müller
Tel. 0641-303 2222
Stefanie.Mueller@rpgi.hessen.de
Landkreis Limburg-Weilburg

 

Carmen-Viola Nolte
Tel. 0641-303 2216
carmen-viola.nolte@rpgi.hessen.de
Landkreis Vogelsberg

 

Melanie Rhein
Tel. 0641-303 2292
melanie.rhein@rpgi.hessen.de
Landkreis Marburg-Biedenkopf

Hier die passende Stiftung in der Nähe finden:

Stiftungsverzeichnis

Das Stiftungsverzeichnis enthält die aktuellen Stiftungsinformationen der Aufsichtsbehörden, die an dieses Verfahren angebunden sind. Damit kann man sich beispielsweise umfassend über die Förderungsziele, Antragsmöglichkeiten oder die Organisationsstruktur der einzelnen Institutionen informieren. Die Suchfunktionen erlauben sowohl potenziellen Stiftungsgründerinnen und -gründern als auch Personen, die für Projekte u. ä. Unterstützung suchen, einen schnellen Zugriff auf die relevanten Informationen.

Reform des Stiftungsrechts in 2023

Stiftungsrechtsreform

Lange geplant – die Reform des Stiftungsrechts

In 2020 wurde der erste Schritt der Stiftungsrechtsreform vollbracht. Die Änderungen des Stiftungsrechts (im Bürgerlichen Gesetzbuch) traten jedoch erst am 1. Juli 2023 in Kraft. Das hessische Stiftungsgesetz wurde am 16. Februar 2023 mit der Gültigkeit vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2030 geändert.

Das geplante Stiftungsregister mit Publizitätswirkung tritt sogar erst ab dem 1. Januar 2026 in Kraft. Rechtsfähige Stiftungen müssen ab dann auch einen Rechtsformzusatz führen (geschützte Bezeichnung). Etwaige Meldepflichten zum Stiftungsregister sollen jedoch nicht zu einer Doppelmeldungspflicht (z.B. zur Meldepflicht im Transparenzregister) führen. Die Umsetzung dessen wurde jedoch auf die neue Legislaturperiode vertagt.

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Änderungen im Überblick

  • Das Stiftungsrecht wird nunmehr für rechtsfähige Stiftungen bundeseinheitlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die bisher bestehenden Rechtsunterschiede der Landesstiftungsgesetze werden damit abgelöst. Das führt zu mehr Rechtssicherheit für die Stiftungen, Behörden und den Rechtsverkehr insgesamt.
  • Die persönliche Haftung für Vorstandsmitglieder wird beschränkt. Danach haftet ein Vorstand nicht persönlich, wenn seine Entscheidung auf einer vernünftigen Sachentscheidung beruht, die auf Grundlage von ausreichenden Informationen getroffen wurde und das Wohl der Stiftung zur Entscheidung motiviert hat.
  • Stiftungen mit kleinem Vermögen, die sich wegen der schlechten Ertragslage wirtschaftlich neu orientieren müssen, können deutlich leichter die Stiftungsmittel gänzlich verwenden oder sich mit anderen Stiftungen zusammenschließen.
  • Umschichtungsgewinne dürfen künftig auch für die Zweckverwirklichung eingesetzt werden, soweit der Stifterwille dem nicht entgegensteht und das Stiftungskapital erhalten bleibt. Die Verwendung von Umschichtungsgewinnen für Projekte der Stiftung ist also auch dann möglich, wenn die Satzung dazu nichts sagt.

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