Mehr Sicherheit für freiwillig Engagierte in Hessen: Wer ein Ehrenamt ausübt, verdient dafür den bestmöglichen Versicherungsschutz.
Wer sich freiwillig engagiert, verdient den bestmöglichen Versicherungsschutz. Hier sind besonders zwei Versicherungen sehr wichtig:
- Die gesetzliche und private Unfallversicherung schützen gegen Risiken aus den Folgen von Unfällen, die Ehrenamtlichen selbst zustoßen.
- Die Haftpflichtversicherung schützt gegen finanzielle Risiken aus dem Schaden, den Ehrenamtliche anderen Personen oder deren Eigentum zufügen.
Hessen hat als erstes Bundesland bereits im Jahr 2003 mit der SV SparkassenVersicherung private Rahmenverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen, damit den Ehrenamtlichen aus ihrem selbstlosen Einsatz für die Gemeinschaft keine Nachteile entstehen.
Versicherungsschutz können freiwillig Engagierte erhalten, die ihre ehrenamtliche Tätigkeit in Hessen ausüben oder deren Engagement von Hessen ausgeht.
Wer sich bürgerschaftlich engagiert, genießt in der Regel den umfangreichen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Es kommen dafür verschiedene Träger in Frage:
- Tätigkeiten in den Bereichen Gesundheit und Soziales: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Telefon: +49 40 202070
- Tätigkeiten in den Bereichen Kirche, Sport, Kultur, Freizeit, Umwelt- und Tierschutz sowie in den meisten Vereinen außerhalb des Gesundheits- und sozialen Bereichs: Verwaltungsberufsgenossenschaft, Telefon: +49 40 51461970
- Tätigkeiten für Kommune oder Land: Unfallkasse Hessen (UKH), www.ukh.de, Telefon: +49 69 29972440
Der Versicherungsschutz bei den genannten Trägern hängt von zahlreichen Faktoren ab. Wenn keine Versicherung qua Gesetz besteht, können bürgerschaftlich Engagierte auch über die UKH qua Satzung versichert sein. Nutzen Sie den Versicherungsfinder unten auf dieser Seiten, um den Versicherungsschutz für Ihre Organisation festzustellen.
Die wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Geschieht ein Unfall im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements, leistet die Versicherung:
- Rehabilitation und Entschädigung nach Eintritt eines Versicherungsfalles mit allen geeigneten Mitteln: medizinisch, beruflich, schulisch, im Alltagsleben
- Geldleistungen: Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit, Pflegegeld
- Renten lebenslang
Besteht ausnahmsweise kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz und greift auch keine private Absicherung, hilft in Hessen der Rahmenvertrag des Landes Hessen mit der SV SparkassenVersicherung weiter:
- Im Fall dauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit durch einen Unfall (Invalidität) je nach dem Grad der Beeinträchtigung bis zu 150.000 Euro
- Im Todesfall 10.000 Euro
- Für Bergungskosten je nach Kostenaufwand bis zu 5.000 Euro, soweit kein anderer Leistungsträger (Krankenversicherung, ADAC-Schutzbrief usw.) vorhanden ist. Dies beinhaltet auch den Ersatz weiterer Kosten wie etwa für den Transport ins Krankenhaus oder zusätzlichen Aufwand für vorzeitige oder verspätete Rückkehr aus dem Ausland.
Ehrenamtlich tätige Personen haben in aller Regel bei Ausübung ihres Ehrenamtes Versicherungsschutz über ihre Vereinshaftpflichtversicherung. Auch private Haftpflichtversicherungen gewähren oft diesen Schutz, wenn es sich nicht um Vorstandstätigkeiten handelt.
Was passiert bei Deckungslücken?
Sofern dieser Versicherungsschutz nicht greift, Deckungslücken in den vorhandenen Verträgen auftreten oder ausnahmsweise keine private Haftpflichtversicherung besteht, kommt der Rahmenvertrag des Landes Hessen mit der SV SparkassenVersicherung als Absicherung zum Einsatz. Er gilt vor allem für ehrenamtlich Engagierte in rechtlich unverbindlichen Zusammenschlüssen, wie etwa Interessengemeinschaften und freien Initiativen.
Rechtlich selbstständige Organisationen wie Vereine, Verbände oder Stiftungen sind durch die Rahmenverträge nicht aus ihrer Verantwortung entlassen, für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen. Zusätzlich hat die Hessische Landesregierung den Haftpflichtvertrag im Jahr 2012 um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für ehrenamtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger erweitert. Sie werden mit ihrer amtlichen Bestellung in den Versicherungsschutz einbezogen.
Welche Leistungen umfasst der Rahmenvertrag zur Haftpflichtversicherung des Landes Hessen?
- Pauschal für Personen- und Sachschäden: 3.000.000 Euro
- Für Vermögensschäden, die nicht als Folge von Personen- oder Sachschäden entstanden sind: 100.000 Euro
- Im Rahmen der besonderen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von amtlich bestellten Betreuern, Vormündern und Pflegern: 50.000 Euro
Handout
Das Handout zum Versicherungsschutz im Ehrenamt steht hier zum Download bereit:
Handout Versicherungsschutz im Ehrenamt [PDF, 11.5 MB]
Tutorial Teil 1: Unfälle [28:17 Min. | 1080p]
Tutorial Teil 2: Haftung und Verkehrsunfälle [27:30 Min. | 1080p]
Der Versicherungsfinder Hessen
Unfallversicherungsschutz in der Freiwilligenarbeit
An dieser Stelle finden Sie Informationen und Orientierungshilfen zum Thema Unfallversicherungsschutz in der Freiwilligenarbeit. Zur Auswahl der für Sie passenden Versicherung zu Ihrer Tätigkeit nutzen Sie bitte unseren Versicherungsfinder.
Sie interessieren sich für Ihren Unfallversicherungsschutz in der Freiwilligenarbeit?
Wenn Sie sich gemeinsam mit anderen für das Gemeinwohl engagieren, sind Sie hier richtig. Der Versicherungsfinder richtet sich an Vorstände und aktive Mitglieder von Vereinen, an kommunale Ehrenamtsträger und Helferinnen und Helfer an der Basis. Gegenstand der Unfallversicherung ist dabei stets die Tätigkeit für das Gemeinwohl, nicht die Vereinsmitgliedschaft.
Welche Tätigkeiten sind gemeinwohlorientiert und fallen unter den Versicherungsschutz?
Tätigkeiten, die unter den Versicherungsschutz fallen, erfolgen freiwillig und unentgeltlich; eine Aufwandsentschädigung steht dem nicht entgegen. Gemeinwohlorientierte Tätigkeiten dienen – bei aller Freude, die sie einem selbst bereiten – überwiegend anderen. In vielen Fällen ist dies eindeutig. Bei einem Besuchs- oder Fahrdienst für alte Menschen zum Beispiel geht es eindeutig um ein Angebot für andere. Aber es gibt auch Fälle, in denen die Grenzen verschwimmen:
- Die Führung von Wandergruppen und das „Vorwandern“ sind bürgerschaftliches Engagement. Die Teilnahme am Wanderausflug ist aber privat.
- Die Organisation und Leitung von Selbsthilfegruppen kommt in erster Linie anderen zugute. Die Teilnehmenden geben aber nicht mehr Unterstützung als sie selbst erhalten. Auch die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe gehört also zum privaten Bereich.
Unter den Versicherungsschutz fallen die gemeinwohlorientierte Tätigkeit selbst, aber auch die notwendige Ausbildung und die direkten Wege zum Einsatzort und zurück.
Was unterscheidet die gesetzliche von der privaten Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung hat neben der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die vorrangige Aufgabe, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen Mitteln wiederherzustellen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Entschädigung der Versicherten oder ihrer Hinterbliebenen durch Geldleistungen möglich. Da für die Heilbehandlung nicht Ihre Krankenkasse zuständig ist, entfällt z. B. die Zuzahlung zu Medikamenten. Ursprünglich als Teil der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung für Arbeitnehmer konzipiert, wurden im Laufe der Jahrzehnte immer mehr Gruppen der ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierten in den Personenkreis der gesetzlich Unfallversicherten aufgenommen. Grundlage für die gesetzliche Unfallversicherung ist das Sozialgesetzbuch VII. Ihre Träger sind öffentliche Einrichtungen, nämlich Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Private Unfallversicherungen übernehmen keine Kosten der Heilbehandlung. Sie beschränken sich auf den Ausgleich oder zumindest Reduzierung wirtschaftlicher Nachteile bei Unfällen. Ihr vorrangiges Ziel ist es, Renten- oder Kapitalzahlungen im Falle des Verlusts der Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten. Private Unfallversicherungen werden bei Versicherungsunternehmen abgeschlossen und sind im Umfang ihrer Leistungen individuell verhandelbar.
Um Ihren Versicherungsschutz zu bestimmen, wählen Sie in unserem Versicherungsfinder zunächst den Tätigkeitsbereich aus, der für Ihre Einrichtung, Ihren Verein oder Ihre Initiative maßgeblich ist, und beantworten Sie dann zu diesem Tätigkeitsbereich einige Fragen. Wenn Sie zum Beispiel als Übungsleiterin im Sportverein arbeiten und sich zugleich in der Tafelarbeit engagieren, recherchieren Sie bitte den Versicherungsschutz für die Bereiche „Sport“ und „Soziales“ separat.