Hessische Staatskanzlei
Schülerinnen und Schüler können sich in Hessen zur Bestätigung und als Anerkennung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit eine Bescheinigung als Anlage zum Zeugnis, auch „Zeugnisbeiblatt“ genannt, ausstellen lassen. Darin stehen Angaben zur Art und Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit und gegebenenfalls zu erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten. Eine wichtige Zusatzqualifikation, die du zum Beispiel bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder zur Bewerbung für einen Studienplatz nutzen kannst!
Auf Antrag deiner Eltern - bei Volljährigen auf eigenen Antrag – händigt dir deine Schule oder das Staatliche Schulamt das entsprechende Formular aus. Dieses leitest du an die Einrichtung oder Organisation, in der du ehrenamtlich engagiert bist, weiter und lässt dir deine Tätigkeiten und Kompetenzen dokumentieren und bestätigen.
Spätestens sechs Wochen vor der Zeugnisausgabe muss die ausgefüllte Bescheinigung wieder bei der Schule sein. Die Schule händigt dir die Anerkennung dann zusammen mit dem Zeugnis aus. Dies ist entweder zum Halbjahreszeugnis oder zum Ende des Schuljahres möglich.
Weitere Infos, Ansprechpartner und die rechtlichen Grundlagen zum Zeugnisbeiblatt findest du auf den Seiten des
Hessischen Kultusministeriums: https://kultusministerium.hessen.de/programme-und-projekte/ehrenamt/zeugnisbeiblatt und des Hessischen Jugendrings: www.hessischer-jugendring.de/themen/ehrenamt.
Du bist keine Schülerin oder kein Schüler mehr und möchtest deine im Ehrenamt erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen trotzdem bescheinigen lassen? Dann nutze den Kompetenznachweis und fülle ihn direkt aus!