Das Land Hessen fördert und unterstützt ehrenamtliches Engagement auf vielfältige Weise, schafft die notwendigen Strukturen und gibt auch finanzielle Rückendeckung bei neuen Aufgaben. Ob Sport, Jugend, Kultur, Umwelt oder viele weitere Bereiche: Es lohnt sich, die Förderprogramme zu kennen und zu nutzen. Wir schauen aber auch über die Grenzen Hessens hinaus, denn auf Bundes- und Europaebene gibt es ebenfalls tolle Fördertöpfe für das bürgerschaftliche Engagement.
Hier geht es zu der Gesamtübersicht der Förderprogramm-News.
Bildnachweis: Stefanie Keller iStock
Mit der Neufassung unserer Förderrichtlinie berücksichtigen wir aktuelle Entwicklungen im Engagement und haben bürokratische Anforderungen in eurem Sinne reduziert.
Alle gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen können für ein Projekt einen Förderhöchstbetrag von bis zu 30.000 Euro beantragen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- der Antrag soll mindestens 8 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden,
- Förderung von Vereinsjubiläen,
- Förderung von Projekten, die die Zukunftsfähigkeit der eigenen Organisation zum Ziel haben,
- Förderung von Projekten, die Menschen an das Engagement heranführen, die bisher unterrepräsentiert sind,
- Private Initiativen sind antragsberechtigt,
- die Antragsstellung erfolgt online,
- mit Antragsstellung darf mit dem Projekt begonnen werden,
- Förderungen bis zu 1.000 Euro werden unmittelbar ausgezahlt, ein Mittelabruf ist nicht mehr nötig und nur die Vorlage einer Empfangsbestätigung wird verlangt - es bedarf keines Verwendungsnachweises mehr
Auch bei der Antragstellung sind wir weniger bürokratisch geworden. Ab sofort könnt ihr euren Antrag rein digital an uns richten. Falls ihr doch einen Antrag in Papier stellen müsst, dann schickt bitte eine Mail an foerdermittelfuerdeinehrenamt@stk.hessen.de.
Zur Antragsprüfung- und bearbeitung werden eure Daten von uns erhoben. Nähere Informationen dazu findet ihr in den Datenschutzhinweisen.
News
Neuigkeiten aus dem Bereich Förderprogramme
Das Förderprogramm hat zum Ziel, die Maßnahmen, die im Schwerpunkt auf eine Digitalisierung im Bereich der internen Verwaltung / der inneren Struktur der Organisation abzielen, zu unterstützen.
Hierzu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung und die interne Organisation (zum Beispiel digitale Vorstandssitzungen), die Optimierung von internen Prozessen oder die Kommunikation mit Ehrenamtlichen oder Mitgliedern.
Informationen zu Höhe der Förderung, der Höhe des Eigenanteils, welche Ausgaben gefördert werden, wer gefördert wird und Informationen zur Bewerbung stehen hier bereit:
https://digitales.hessen.de/foerderprogramme/ehrenamt-digitalisiert
Die Bewerbungsfrist startet am 23. April 2025 und endet am 8. Mai 2025!
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration unterstützt seit 2001 das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement und fördert Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des Qualifizierungsprogramms. Es ist ein Bildungsangebot und zugleich Anerkennung des wertvollen Einsatzes freiwillig Engagierter und in seiner Art bislang einmalig in der Bundesrepublik.
Das Qualifizierungsprogramm bietet allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen an, die sich auf vereinsübergreifende Themen und Fragen beziehen, z. B. die Vorstandsarbeit, Freiwilligen- und Vereinsmanagement, Gruppenleitung u. a. Es sind aber auch spezifische Qualifizierungen möglich, die konkret auf die Aufgaben bestimmter Vereine und Initiativen ausgerichtet sind.
Gefördert werden lokale Anlaufstellen für bürgerschaftliches Engagement
Die Qualifizierung und Vernetzung Ehrenamtlicher in den kommunalen Vereinen und Initiativen ist Ziel dieser Förderung. Deshalb erfolgt die Förderung auch über fast 30 lokale Anlaufstellen für bürgerschaftliches Engagement. Das können Freiwilligenagenturen sein, aber auch Kommunen und Landkreise.
Die Fach- und Fördergrundsätze enthalten detaillierte Informationen rund um die Förderung von Qualifizierungs- und Koordinierungsmaßnahmen für ehrenamtliche Arbeit im sozialen Bereich. Zudem stehen für Nachfragen und Beratung zur Beantragung von Fördermitteln im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration Herr Dr. Nörber und Frau Durkin gerne zur Verfügung (Kontaktdaten unter Ansprechpersonen).
Die Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ stärkt das bürgerschaftliche Engagement im Land Hessen. Sie fördert die Kreativität und den Einfallsreichtum der Menschen sowie ihre Bereitschaft, in unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen. Sie fördert innerhalb ihrer verfassungsgemäßen Zwecke Initiativen und Vorhaben, die dem Aufbau und der Fortentwicklung privater und freiwilliger Lösungen von Zukunftsaufgaben dienen und staatliches Handeln durch bürgerschaftliches Engagement sinnvoll ergänzen.
Hierunter fallen solche Projekte, die eine Stärkung des Verantwortungsbewusstseins des Einzelnen für das Gemeinwohl und die Verbesserung des Zusammenhalts in der Gesellschaft zum Zweck haben. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
- wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten,
- gesellschaftliche Zukunftsfragen zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger Hessens voranbringen oder Bewährtes bewahren helfen,
- modellhaften Charakter haben,
- übertragbar und nachhaltig sein,
- die Kooperation gesellschaftlicher Akteure fördern,
- das Außenbild des Landes in Deutschland und der EU stärken und
- einen Beitrag zur Förderung der hessischen Identität aufweisen.
Darüber hinaus muss das Vorhaben steuerbegünstigten Zwecke im Sinne der § 52 bis 54 der Abgabenordnung dienen. Eine Förderung kann nur für Vorhaben gewährt werden, deren Erfolg direkt im Land Hessen realisiert werden kann. Der Antragsteller sollte seinen Sitz in Hessen haben.
Details und weitere Informationen sind der Förderrichtlinie sowie dem Antrag auf Förderung durch die Landesstiftung "Miteinander in Hessen" zu entnehmen.
Ihr seid auf der Suche nach dem passenden Fördertopf? Dann schaut nach in der stetig aktualisierten Förderdatenbank der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE). Dort filtert ihr einfach nach dem Bundesland Hessen und habt eine komplett aktuelle Übersicht.
https://foerderdatenbank.d-s-e-e.de/?q=®ionen%5B%5D=37
Kontakt zur DSEE:
Telefon: 03981 4569-600
Mail: hallo@d-s-e-e.de
Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Auswirkungen unser Handeln auf die Länder im Globalen Süden hat.
Unsere Förderung könnt ihr z.B. für Materialkosten und Honorare nutzen, die bei euren Aktionen anfallen. Wir fördern 100% eurer Projektkosten, sodass ihr keinen eigenen Anteil einbringen müsst.
Die geförderten Projekte können in der Regel 3 Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2025 beendet sein.
Das Förderprogramm action! geht bis Ende 2027.
Ehrenamtlich Engagierte ab 18 Jahren können einen Förderantrag stellen, dazu gehören Einzelpersonen, Gruppen, Initiativen, nicht eingetragene Vereine und Vereine in Gründung. Eingetragene Vereine und Organisationen können in diesem Programm keine Förderung beantragen.
Hier gibt es mehr Infos und die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Hier geht es zur Schritt für Schritt Anleitung durch das Förderportal.
Was wird gefördert?
- Freiwilligendienste in gemeinnützigen Projekten im Ausland für einen Zeitraum von zwei bis zwölf Monaten
- Einsätze in Freiwilligenteams junger Menschen aus verschiedenen Ländern, die für einen Zeitraum von zwei Wochen bis zwei Monaten gemeinsam an einem gemeinnützigen Projekt arbeiten, insbesondere auch für junge Menschen mit geringeren Chancen
- Solidaritätsprojekte, d.h. lokale Initiativen mit europäischem Bezug, die eigenständig von einer Gruppe junger Menschen initiiert und umgesetzt werden und die der lokalen Gemeinschaft zugutekommen
- Freiwilligenteams zu prioritären Themen (zentrale Umsetzung)
- Freiwilligentätigkeiten im Bereich der humanitären Hilfe (zentrale Umsetzung)
Wer kann sich bewerben?
- Junge Erwachsene zwischen 18 und 30 Jahren
- Organisationen wie z. B. NGOs, Hilfs- und Umweltorganisationen, Jugendverbände und -einrichtungen, nicht formale Bildungseinrichtungen, nationale und lokale Behörden oder Unternehmen
- teilnehmen können alle 27 Mitgliedstaaten der EU sowie weitere Drittländer
Förderanträge können i.d.R. zweimal im Jahr gestellt werden.
Alle Infos dazu gibt's hier:
- Website des Europäischen Solidaritätskorps: https://europa.eu/youth/solidarity_de
- Website der Nationalen Agentur „Jugend in Europa“ in Deutschland: https://www.solidaritaetskorps.de/
CERV – Citizens, Equality, Rights and Values („Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“)
Das Programm ist in vier Aktionsbereiche unterteilt:
- Werte der Union: Schutz und Förderung der Werte der Union, Rechtsstaatlichkeit sowie demokratischer Dialog
- Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung: Gleichstellung, Verhütung und Bekämpfung von Ungleichheit und Diskriminierung, Unionsbürgerschaftsrechte und Recht auf den Schutz personenbezogener Daten
- Bürgerbeteiligung und Teilhabe: Gemeinsame Geschichte und Kultur der Unionsbürger, Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am demokratischen und bürgerschaftlichen Leben der Union, Städtepartnerschaften und Stadtnetzwerke
- Daphne: Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Mädchen, Kinder, Jugendliche und andere gefährdete Gruppen, Unterstützung von Opfern häuslicher Gewalt
Was wird gefördert:
Im Aktionsbereich 3 „Bürgerbeteiligung und Teilhabe“ insbesondere:
- Vorhaben zur Förderung des Geschichtsbewusstseins für die gemeinsame europäische Vergangenheit, des Bewusstseins für das gemeinsame Kulturerbe und zur Förderung des Verständnisses für die Europäische Union
- Städtepartnerschaften und Stadtnetzwerke zur Förderung des Austauschs zwischen den Bürgerinnen und Bürgern verschiedener Länder
- Projekte zur Bürgerbeteiligung und Stärkung von Teilhabe am demokratischen Leben der EU
Die Aktivitäten müssen einen europäischen Mehrwert vorweisen können.
Nähere Informationen zu Antragsfristen und -voraussetzungen wird in den jeweiligen Aufrufen geregelt und bekannt gegeben. Aufrufe erfolgen mehrmals jährlich und werden über die Webseite der CERV-Kontaktstelle veröffentlicht: Kontaktstelle CERV Deutschland (kontaktstelle-cerv.de)
"Gemeinsam stark" - Förderprogramm des deutsch-französischen Bürgerfonds
Was wird gefördert:
Projekte, die den Austausch mit dem Nachbarland ermöglichen, Aspekte des Bereichs „Soziales Engagement“ behandeln und den deutsch-französischen Aspekt im gemeinsamen Engagement unterstreichen.
Die Projektausschreibung
- bietet einen Anlass für fachlichen Austausch mit Frankreich,
- lädt dazu ein, Abstand vom Alltag zu gewinnen und frische Motivation und Ideen zu tanken,
- soll das grenzüberschreitende Gemeinschaftsgefühl zwischen Engagierten stärken,
- kann Betroffenen von Armut, Krankheit o. ä. eine außergewöhnliche Erfahrung ermöglichen,
- macht deutlich, dass die deutsch-französische Zusammenarbeit allen offensteht und ist ein Beispiel für gelebtes Europa.
Wer kann mitmachen?
Die Ausschreibung richtet sich an Menschen, die sich im Beruf oder im Ehrenamt für eine solidarische, gerechte und vielfältige Gesellschaft stark machen, und an Organisationen, die in diesem Bereich aktiver werden möchten.
Vereine, Bürgerinitiativen, Städtepartnerschaften, Gebietskörperschaften, gGmbHs, gUGs, Stiftungen, Bürgerinitiativen und Gruppen ab 3 Personen, wissenschaftliche Institute, Bildungs- und Ausbildungszentren können mitmachen.
Zeitlicher Rahmen:
Förderanträge können bis zu 6 Wochen vor Projektstart online gestellt werden. Die Projekte müssen zwischen dem 1. Juni und dem 17. November 2024 stattfinden.
Fördersumme:
Bis zu 80 % der förderfähigen Projektkosten können übernommen werden. Je nach Förderkategorie reicht die Fördersumme von unter 5.000 € bis zu 50.000 €.
Alle Infos dazu gibt es hier:
Website zur Projektausschreibung: https://www.buergerfonds.eu/projektausschreibung-gemeinsam-stark
Website zum deutsch-französischen Bürgerfonds: https://www.buergerfonds.eu/