Mit der Neufassung unserer Förderrichtlinie berücksichtigen wir aktuelle Entwicklungen im Engagement und haben bürokratische Anforderungen in eurem Sinne reduziert.
Alle gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigem Träger können für ein Projekt einen Förderhöchstbetrag von bis zu 30.000 Euro beantragen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- der Antrag soll mindestens 8 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden,
- Förderung von Vereinsjubiläen,
- Projekte, die die Zukunftsfähigkeit der eigenen Organisation zum Ziel haben,
- Projekte, die Menschen an das Engagement heranführen, die bisher unterrepräsentiert sind,
- Private Initiativen sind antragsberechtigt,
- die Antragsstellung erfolgt online,
- mit Antragsstellung darf mit dem Projekt begonnen werden,
- Förderungen bis zu 1.000 Euro werden unmittelbar ausgezahlt,
- bis 1.000 Euro kein Mittelabruf notwendig,
- bis zu 1.000 Euro ist nur die Vorlage einer Empfangsbestätigung notwendig, es bedarf keines Verwendungsnachweises