Sehr geehrte Damen und Herren,
die hessische Staatskanzlei ist ab Anfang 2019 verpflichtet die aktuelle Anzahl der ausgegebenen Ecards, in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatus-Städten, vorzuhalten.
Aus diesem Grund soll die aktuelle Anzahl erhoben werden.
Bitte hinterlegen Sie bis zum 18.2.2022 in dem folgenden Formular die Anzahl der gültigen ausgegebenen Ecards (inklusive der Karteninhaber, die nicht der Datenweitergabe an die Hessen Agentur GmbH / Hessische Staatskanzlei zugestimmt haben) zum Stichtag 31.12.2021.